Matthias Witteyer, Geschäftsführer und Inhaber der Bausteinecke, hat in einem aktuellen Video Updates zum erst vor kurzem ins Leben gerufenen Verein „Bausteinkreis“ sowie den Plänen gegen bestimmte Geschmacksmuster von Lego vorzugehen präsentiert. So war die Resonanz auf das Vorhaben groß, erste geschützte Teile sind ebenfalls ausgewählt.
Überwältigt zeigte sich Witteyer vor allem von dem großen Zuspruch für sein Projekt, das dadurch „ein ganz, ganz kleines bisschen größer“ geworden ist, als es ursprünglich geplant war. Neben den vielen zustimmenden Bekundungen in den Kommentaren zu seinem letzten Video sowie in E-Mail-Nachrichten an ihn, ist dies vor allem die fast 40.000 Euro an Spendengeldern, die die Community Witteyer für seine Pläne zur Verfügung gestellt hat, zurückzuführen. Dies alles, so Witteyer in seinem aktuellen Update-Video, habe ihm die Energie gegeben, die Pläne weiter voranzutreiben. Damit sind nicht nur für die ersten ausgewählten geschützten Steine die verschiedenen Instanzen gesichert, sondern es können eventuell sogar Nichtigkeitsanträge für weitere Steine in Angriff genommen werden.
Mehr Zuspruch als erwartet
Ebenfalls zahlreich waren die Anträge für eine Mitgliedschaft im Bausteinkreis – was jedoch ebenso gewisse „Probleme“ bereitete. Generell geht die Idee des Vereins auf die Nürnberger Spielwarenmesse von 2023 zurück, als Matthias Witteyer zusammen mit Thorsten Klahold und weiteren Mitstreitern nach Wegen suchte, die alternativen Klemmbausteine bekannter zu machen und damit zu etablieren. Um dabei offiziell in Erscheinung treten zu können, wurde die Idee des Bausteinkreises geboren. Damals wurde jedoch nicht davon ausgegangen, dass eines Tages auch Spenden angenommen werden würden und damit auch Quittungen ausgestellt werden müssten – das „war ja alles nicht Teil des Plans“, so Witteyer. Daher wurde auch nicht über eine Eintragung des Vereins nachgedacht, was jetzt aber, aufgrund der großen Resonanz mit dem Einreichen zur Eintragung, geschehen soll. In der Umstrukturierung ist auch der Grund zu finden, warum die bisher eingereichten Mitgliedsanträge noch nicht bearbeitet wurden. Sobald der Verein als „Bausteinkreis e.V.“ eingetragen ist, sollen die ganzen Anträge bearbeitet werden.
Erste Designs auserkoren
Ebenso hat Witteyer in dem Video verraten, dass der Bausteinkreis für sein Vorhaben ebenso durch namhafte Klemmbausteinhersteller unterstützt wird, deren Namen er jedoch aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung nicht nennen dürfe.
In seinem Video wurden zudem die ersten Steine „präsentiert“, die mithilfe des neuen Vereins angegangen werden sollen und wo das größte Potenzial für einen erfolgreichen Nichtigkeitsantrag gesehen wird. Das bedeutet, dass der Fokus vor allem auf Teile gelegt wurde, die eine rein technische Lösung darstellen oder wo das Design leicht aus anderen Teilen gebaut werden kann. Zu diesen Teilen gehören:
- 8 × 8 Stufenplate, Nr. 2628 (Eintragung: 16.01.2023)
- 1 × 2 Plate modified mit Balljoints, Nr. 3170 (Eintragung: 16.01.2023)
- 1 × 2 Brick modified mit 1 × seitlicher Noppe, Nr. 86876 (Eintragung: 29.03.2022)
- 1 × 2 × 2 Baurichtungsumkehr, Nr. 80796 (Eintragung: 29.03.2022)
- 1 × 1 Brick 2/3 Höhe, Nr. 86996 (Eintragung: 29.03.2022)
- 1 × 1 Brick modified mit Achsaufnahme, Nr. 73230 (Eintragung: 18.12.2020)
- 1 × 2 × 2 Baurichtungsumkehr, Nr. 67329 (Eintragung: 21.01.2020)
- 1 × 2 Brick modified mit 2 × seitlicher Noppe, Nr. 11211 (Eintragung: 16.11.2012)
- 2 × 5 Stufe, Nr. 11215 (Eintragung: 16.11.2012)
- 6 × 6 Round Plate, Nr. 11213 (Eintragung: 16.11.2012)
Erschwerte Bedingungen
Zu den notwendigen Begründungen, warum diese Geschmacksmuster gelöscht werden sollen, kommt aber noch ein weiteres Problem hinzu: Nachdem Lego im November 2019 BrickLink übernommen hat und der Marktplatz für Einzelsteine somit zur Lego A/S gehört, können die dort angegebenen Veröffentlichungszeitpunkte der jeweiligen Steine nach dem Urteil des EuG nicht mehr als Beleg herangeführt werden. Gleiches gilt für die Teilelisten in den Bauanleitungen: Auch wenn dort das Jahr der Produktion angegeben wird, kann dies nicht als Beleg der tatsächlichen Veröffentlichung herangezogen werden – zwischen Produktion und Veröffentlichung kann ja, aus welchen Gründen auch immer, ein längerer Zeitraum liegen. Die einfachste Möglichkeit eine Löschung herbeizuführen war bisher der Beweis, dass zwischen der ersten Veröffentlichung und der Eintragung als geschütztes Bauteil mehr als zwölf Monate lagen. Dies wird nun durch das Urteil des EuG deutlich erschwert. Ist der Zeitraum kürzer, so wird die Eintragung zu einem sogenannten „Formenschatz“, der dann zwar weiterhin angreifbar bleibt, dies aber mit deutlich höherem Aufwand verbunden ist.
Und hier sind die Akteure erneut auf die Hilfe der Community angewiesen: Um die geschützten Teile angreifen zu können, müssen außerhalb dessen, was Lego dazu veröffentlicht hat, Belege für den Erscheinungszeitpunkt gefunden werden. Dies ist grundsätzlich nur dadurch möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der jeweilige Stein bereits zwölf Monate vor der Eintragung in einem Set vorhanden war und dieses zu dem genannten Zeitpunkt auch verkauft wurde. Dies wäre unter anderem über eine Rechnung möglich, auf der das Set aufgeführt ist. Witteyer bittet die Community, ihm entsprechende Rechnungen, wenn vorhanden, unter info@bausteinkreis.de zukommen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um bekannte Sets handelt und diese dadurch mehrfach aufgeführt werden. Je mehr, auch mehrfache, Belege auf diese Weise zusammenkommen, desto einfacher wird der gesamte Prozess. Ist dies für einige Teile nicht möglich, werden diese trotzdem angegriffen, dann aber, wie bereits beschrieben, mit größerem Aufwand. Der einfachere Weg bedeutet auch, dass weniger Kosten entstehen und somit mit den Spenden weitere Geschmacksmuster angegriffen werden können. Dass ein Nichtigkeitsantrag durchaus erfolgreich sein kann, zeigt aktuell der dünne 1 × 5 Liftarm mit Achsaufnahme an den Seiten, bei dem laut der Datenbank des EUIPO ein Nichtigkeitsverfahren anhängig ist und der Witteyer zufolge seinen Schutz bereits verloren haben soll.
5 Kommentare
Cowboy Joe
Der Stein 1x1x2/3 (86996) soll angegangen werden, da er nicht mehr darstellen soll, als 2 1er Plates übereinander.
Vor kurzen hat Henry von der Klemmbausteinlyrik in einem Video darauf hingewiesen, dass mit Hilfe dieses Steines und einer Stange, die in die offene Noppe gesteckt wird eine Baurichtungsumkehr erzeugt wurde. Leider weiss ich nicht mehr, welches Video das war, aber evtl. weiss ja einer mehr. Ich meine es war ein Speedchampion Modell.
Aufgrund dieser Bautechnik ist es jedoch möglich, eine Baurichtungsumkehr zu ermöglichen, was mit 2 einzelnen 1×1 Plates nicht möglich ist. Damit geniesst das Teil eine technische Besonderheit, die es von zwei gestapelten Einern abhebt.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass ein Nichtigkeitsantrag für diesen Baustein aufgrund der o.g. Eigenschaft zum Scheitern verurteilt ist. Evtl. ist es sinnvoll diesen Stein durch einen zu ersetzen, der grössere Aussichten auf Erfolg verspricht.
Dennoch wünsche ich viel Erfolg und hoffe dass insbesondere die Brackets erfolgreich angegangen werden können.
Michael Schäfer
Die Frage wäre hier zum einem ob es bei Lego auch eine 1 × 1 mit hohler Noppe gibt und wie weit bei dem angegriffenen Stein sich etwas in die Noppe stecken lässt. Wenn es nur in die Noppe geht und es eine 1 × 1 mit ähnlichen Möglichkeiten gibt, dann wäre es ja nichts neues. Vielleicht auch deswegen der Angriff – ich kenne nicht alle Lego-Steine…^^
Aber wenn der Stein in der Form für eine technische Funktion benötigt wird, würde das nicht eher gegen einen Designschutz sprechen? Dann steht ja die Funktion im Fordergrund.
Cowboy Joe
Ja. es gibt eine 1×1 Noppe mit hohler Noppe. aber die ist rund (85861). Eine eckige gibt es nicht. Von daher kann die Funktion mit 1×1 Plates nicht nachgebildet werden, es sei denn man bohrt ein Loch rein und das verändert das Design der 1×1-Plate selbst.
Der effizientere Weg wäre, eine 1×1 Plate mit hohler Noppe selbst beim EUIPO einzutragen und das Ganze dann freizugeben. Man kann das sogar so eintragen, dass jeder das Design nutzen darf nur Lego nicht …
Das Design kostet 200-300€ je nachdem, wieviele Designs man gleichzeitig eintragen lässt (1-10). Auf jeden Fall wäre es günstiger, als wenn ein Anwalt aktiv wird. Dann muss man nur noch 2 von diesen Plates aufeinanderstecken und hat die Funktion des 1x1x2/3 Bricks nachgebildet.
Aufgrund der Steckfunktion hätte diese Plate auch eine zusätzliche Eigenschaft, die sie von der normalen 1×1 Plate abhebt und angegriffen werden kann sie auch nicht, da Legos 1x1x2/3 Brick sich in der Höhe technisch von einer 1×1 Plate unterscheidet und damit einen anderen Stein darstellt.
Mit dem bei der Spendenaktion eingenommenen Geld könnte man auf diese Weise mehr herausholen. Sinnvoll einsetzbare Designs, die noch nicht eingetragen sind gibt es genug.
Rechnerisch lohnt es sich für Lego zumindest, egal wie es ausgeht. Die haben 200€ für das Design an das EUIPO gezahlt und nun werden tausende an Euros verbrannt, um es als nichtig einzutragen. Das steht in keinem gesunden Verhältnis.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung dazu.
Michael Schäfer
Ich werde das mal an Matthias weiterleiten, wenn er wieder im Lande ist…vielleicht mag er ja dazu was sagen…^^
Norgrimm
Bei dem Stein muß allerdings noch darauf hingewiesen werden, das der vor Eintragung bei anderen Herstellern (z. B. Sluban) in einer Version mit geschlossener Noppe im Einsatz war.