Über den Autor

Guido Gössler

Im realen Leben als Sachverständiger bei einer großen Prüforganisation unterwegs, hat er mit Hilfe seiner Kinder aus den Dark Ages herausgefunden. Er baut und diskutiert leidenschaftlich gerne über Sets und Hersteller jeglicher Couleur und hat auch seine Kinder erfolgreich auf die dunkle Seite des Klemmbausteins geführt. Neben Aktivitäten auf anderen Plattformen, bei denen er teilweise auch einige Zeit als Moderator tätig war, hat er sich nun Just Bricks angeschlossen.

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7 Kommentare

  1. 1

    Sven Knie

    Na das ist mal cool,
    ich habe solch eine Plate 1 x 5 in hell grau zuhause liegen und die ist nicht von Lego. Kam mit einem Kilowaren Konvolut mit und ist definitiv von einem Fremdhersteller und auch nicht unbedingt neu.

    Und nun kommt Lego auf die Idee sich das Teil schützen zu lassen.

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  2. 2

    Markus

    Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) muss ein Geschmacksmuster bestimmte Kriterien erfüllen. Damit ein Design schutzfähig ist, muss es sich dabei um eine Neuheit handeln, die eine Eigenart gegenüber den bereits bestehenden Erzeugnissen aufweist.

    Ein Design gilt als neu, wenn dieses noch nicht im geschäftlichen Verkehr Verwendung fand. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Offenbarung. Diese liegt insbesondere beim Verkauf, bei der Ausstellung auf Messen, bei der Zugänglichmachung im Internet oder beim Abdruck in einem Katalog vor.

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    1. 2.1

      HolMir

      Das Problem ist leider, dass diese Eintragung in Alicante gemacht wurde und das ist ein offizielles Büro was keine Prüfung durchführt.

      Auch andere Firmen haben das schon ausgenutzt für ihre Zwecke und dann nach Eintragung eines 3D Designs deutsche Händler die genau das Teil aus China importiert haben abgemnahnt, GreenStuffWorld gegen Valejo oder GSW gegen PKPro suchen…

      In den Fällen ist es auch das Marken und Patentbüro in Alicante, wo alles durchgeht. Schöpfungshöhe ist da flach wie der Boden und Alter von Designs oder Anspruch auf Markennamen wird nicht geprüft.

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      1. 2.1.1

        Michael Schäfer

        Das hat mit dem Ort nichts zu tun. Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht, was überall erst einnal eingetragen wird.

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        1. 2.1.1.1

          Jobb

          D.h. es ist wirksam, wenn keiner Einspruch erhebt? Also müssen die Konkurrenten aktiv werden und letztlich das Gericht entscheiden, ob ein Geschmacksmuster von Lego, was bei der Konkurrenz bereits seit Jahren in Gebrauch ist, wirklich ein Geschmacksmuster ist?

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          1. 2.1.1.1.1

            Johnnys World

            Grob gesprochen ja. Nur das erstmal nicht ein Gericht entscheidet sondern man (also die Konkurrenten) müssten einen Nichtigkeitsantrag stellen und aufgrund dieses Antrags würde dann geprüft ob das Design schutzfähig ist und wenn ja in welchem Umfang.

    2. 2.2

      Vincent MMC

      Cobi nutzt seit Jahren die 1 x 5 Plate (beispielsweise bei den Trabant-Modellen). Ich sehe das eher kritisch und falsch von LEGO.

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