Lego schlägt, dem Anschein nach, in der Auseinandersetzung mit Thorsten Klahold versöhnlichere Töne an. Dies geht zumindest aus einer Pressemitteilung hervor, welche der Spielzeughersteller veröffentlicht hat. Mit Klahold ist das Unternehmen bisher jedoch nicht in Kontakt getreten, dieser hatte von den Äußerungen zunächst gestern über den Lego-Blog „StoneWars“ erfahren, erst danach sei die gegnerische Rechtsvertretung telefonisch an seinen Anwalt herangetreten.
Trotz Klage Suche nach einer Lösung
Das hat der Geschäftsführer von „Steingemachtes“ heute in einem neuen „Wasserstands-Video“ bekannt gegeben. So prüfe Lego der unten angefügten Mitteilung zufolge, „ob in dieser Angelegenheit eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann“. Aufgrund der vom Unternehmen als komplex eingestuften Situation sei es jedoch nicht möglich, dies in der vom Gesetz her vorgegeben Frist zu bewerkstelligen, daher wird gleichzeitig weiter der Rechtsweg beschritten und Klage erhoben. Dieser Schritt ist in Rechtsstreitigkeiten nicht untypisch – wäre Lego hier untätig geblieben, hätten die noch knapp über 2.300 zurückgehaltenen Sets freigegeben werden müssen und das Unternehmen hätte die Legalität der beanstandeten Sets anerkannt. Damit wären spätere rechtliche Schritte jedoch deutlich schwieriger. Darüber hinaus betont der dänische Marktführer am Ende der Erklärung noch einmal, dass gleichzeitig weiter nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden soll. An der generellen Meinung hat sich dagegen nichts geändert: Lego sieht weiterhin seine 3D-Markenrechte an der Lego-Minifigur durch die Qman-Sets verletzt. Daher bleibt es spannend, wie eine eventuelle Einigung für den dänischen Marktführer aussehen kann.
Es geht doch um die Figuren
In einem Gespräch mit Just Bricks bestätigte Klahold, dass damit „die Katze aus dem Sack“ sei. Nachdem Lego ihn zunächst im Dezember des letzten Jahres aufgrund von angeblichen Markenrechtsverletzungen abgemahnt hatte, schwenkte das Unternehmen mit der Beschlagnahmung eines Containers in Bremerhaven mit von Steingemachtes georderten Sets auf Urheberrechtsverletzungen um. Die jetzige Auslegung bedeutet wieder eine Rückkehr zu der ursprünglich getätigten Rechtsauffassung. Und diese hinterlässt bei vielen Klemmbaustein-Fans einen faden Beigeschmack: So bleibt die Frage im Raum, warum das Unternehmen nicht die Abmahnung weiterverfolgt hatte, wenn es die gleichen Punkte jetzt wieder aufgreift – Klage hätte von Lego auch seinerzeit erhoben werden können. Dadurch wird Vermutungen, dass es von Anfang an nur darum ging, einem Konkurrenten finanziell zu schaden, neuer Nährboden gegeben. Auch muss die Frage gestellt werden, ob der jetzige Schwenk mit der Ankündigung Qmans, Klahold bei seiner Auseinandersetzung mit der Übernahme der Anwalts- sowie Lagerkosten beim Zoll für die noch verbleibende Ware zu übernehmen, in Verbindung steht. Ohne diese wäre Klahold nur schwer in der Lage gewesen, den Rechtsstreit gegen den Großkonzern führen zu können.
Auch Sets mit Figuren wurden freigegeben
Dass es vor allem um die normalen „Bubblehead“-Figuren geht, zeigt auch der Umstand, dass sich unter den freigegeben Sets auch einige der Cherry-Serie befanden, welche mit neuen und ebenfalls mit größeren Köpfen versehenen Figuren ausgestattet sind, welche sich von den herkömmlichen Qman-Figuren unterscheiden und die von Lego nicht beanstandet wurden. Und damit habe man, so Klahold, auch eine Lösung für das Charity-Projekt gefunden, um solche Figuren zu ordern, bei denen es mit dem dänischen Unternehmen „keine Probleme gibt“. Denn nach wie vor, und das betonte der Geschäftsführer von Steingemachtes noch einmal deutlich, liege ihm nichts daran, mit der Aktion für Stress zu sorgen und Lego vorzuführen. So sollen als eine vorübergehende Lösung die männlichen Figuren der Cherry-Serie, welche es in diesen Sets ebenso gibt, soweit modifiziert werden, dass diese in den anderen Sets ebenso verwendet werden können und daher unproblematisch sind. Erst danach soll eine endgültige Lösung gefunden werden.
Bricks4theKids knackt Traumgrenze
Auch über den Stand der Spendenaktion gibt es neues zu berichten. So konnte diese laut Aussage von Thorsten Klahold bisher 499.474,68 Euro auf sich verbuchen. Seit Videoaufzeichnung sind jedoch auf GoFundMe noch einmal ein paar Spenden eingegangen, womit die Aktion mittlerweile die halbe Million Euro überschritten hat. In der Zwischenzeit konnte auch Licht in ein paar bisher noch im dunklen liegende Aspekte gebracht werden: So müssen bei Einfuhr auch auf Waren für Spenden neben den Zollgebühren auch die Mehrwertsteuer entrichtet werden, darüber hinaus sind aktuell aufgrund der weltweiten Pandemie-Situation die Container Slots sehr rar und damit teurer als gewöhnlich. Das Team rund um Klahold wird aber versuchen, auch hier günstige Lösungen zu finden, damit so viele Sets wie möglich gekauft und verteilt werden können. Nach aktuellem Stand könnten bei einem angesetzten Preis von 15 bis 20 Euro pro Kind rund 15.000 bis 20.000 Kindern ein Lächeln ins Gesicht gezaubert werden.
Gleichzeitig schreitet die Vereinsgründung mit großen Schritten voran, aktuell steht die Satzung kurz vor der Fertigstellung. Dieser soll die bisherige Spendenaktion nach der Gründung weitertragen und sich für alle kommenden verantwortlich zeigen.
Die Presseerklärung von Lego im Original:
Wir begrüßen einen fairen und gesunden Wettbewerb, da er uns und die Spielwarenindustrie dazu anhält, fokussiert zu sein und Verbrauchern eine breitere Auswahl bietet.
Am wichtigsten ist für uns, dass Konsumenten nicht fehlgeleitet werden. Wenn sie ein LEGO® Produkt kaufen, erhalten sie ein Produkt, das den strengsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht – genau das, was sie von unseren Produkten erwarten können und sollten. Wenn Verbraucher Produkte anderer Hersteller erwerben und aufgrund der bewusst gewählten Produktähnlichkeit annehmen, dass sie echte LEGO® Produkte kaufen, können wir die entsprechenden Erwartungen der Konsumenten hinsichtlich Sicherheit und Qualität nicht erfüllen, da es sich um ein Alternativprodukt handelt. Es ist wichtig, dass Verbraucher in der Lage sind, informierte Entscheidungen zu treffen.
Zum Schutz unseres geistigen Eigentums, einschließlich unserer Markenrechte und Patente, und um das Vertrauen von Verbrauchern zu wahren, ergreifen wir nur dann Maßnahmen, wenn sie rechtlich unumgänglich sind.
Derzeit prüfen wir, ob in dieser Angelegenheit eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden kann. Innerhalb der gesetzlichen Frist ist dies jedoch aufgrund der Komplexität des Falles nicht möglich. Infolgedessen haben wir uns entschlossen, die nächsten rechtlichen Schritte einzuleiten, während wir weiter nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, da wir der Meinung sind, dass eine Verletzung unserer 3D-Markenrechte der LEGO® Minifigur vorliegt.