Die Auseinandersetzung rund um die 3 × 4 Noppen große Fliese mit einer mittigen Reihe von 4 Noppen zwischen Delta-Sport und dem EUIPO sowie LEGO in der Mitte, ist an ihrem vorläufigen, aber vielleicht noch nicht endgültigen Ende angekommen.
Lego hatte die mittlerweile zu großer Bekanntheit gelangten Fliese am 2. Februar 2010 als Geschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht und den Schutz am 11. Februar 2010 auch zugesprochen bekommen. Verwendung fand diese meist als Standfläche für Minifiguren, kam aber auch immer wieder in normalen Sets des dänischen Marktführers zur Verwendung. Gegen den Schutz hatte die Delta Sport Handelskontor GmbH, die unter anderem die unter der Marke „Playtive“ beim Discounter Lidl angebotenen Klemmbaustein-Sets vertreibt, seinerzeit einen Nichtigkeitsantrag gestellt und somit die Löschung des Schutzes gefordert. Da es sich bei Geschmacksmuster um ein ungeprüftes Recht handelt und dieses somit im Zuge der Eintragung nicht überprüft wird, ist dieses Vorgehen gängige Praxis. Playtive führte in seiner Erklärung an, dass es sich, deren Meinung nach, bei dem Stein vor allem um eine technische Lösung handelt, welche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Artikel 8, Absatz 1, nicht im Sinne eines Geschmacksmusters schützenswert sei.
Das EUIPO – mal so, mal so
Bei seiner Prüfung kam das EUIPO laut seiner Veröffentlichung am 10. April 2019 zur gleichen Erkenntnis und gab an, „dass alle Erscheinungsmerkmale des von dem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion, nämlich den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen, bedingt seien“. Daraufhin entzog das Amt LEGO den Schutz, worauf der Konzern das EUIPO als Entscheidungsträger vor dem EU-Gericht verklagte. Es folgten zwei verschiedene Urteil: In der ersten Instanz konnte sich LEGO durchsetzen, in der zweiten hingegen das EUIPO.
Eine vorläufige Entscheidung fand erst 2021 in der letzten Instanz statt: In dieser gab das EU-G an, dass die Beschwerdekammer des EUIPO im vorliegenden Fall eine mögliche Ausnahmeregelung nicht ausreichend geprüft habe. Daher sah es das Gericht zunächst als wichtig an, zu klären, „ob die Beschwerdekammer des EUIPO die Anwendungsvoraussetzungen dieser Ausnahmeregelung prüfen und damit beurteilen musste, ob diese erstmals vor ihr geltend gemacht werden konnte“. Weiter fügte es in seiner Begründung an, dass ein Geschmacksmuster nur dann für nichtig erklärt werden kann, wenn „alle Merkmale seiner Erscheinung ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses, auf das es sich bezieht, bedingt sind“. Darüber hinaus gab das EU-G an, dass dem Anschein nach nicht alle Erscheinungsmerkmale in besagter Überprüfung mit einbezogen wurden.
Neubewertung
Damit wies das Gericht das EUIPO an, den Sachverhalt nochmalig zu überprüfen, womit die Geschichte im Grunde wieder von vorne begann. In seiner neuen Überprüfung kam das Amt in seiner Mitteilung am 30. Mai 2022 hingegen zu der Einschätzung, dass der Schutz zu Recht erteilt wurde und wies nun, im Gegensatz zur ersten Einschätzung, den Nichtigkeitsantrag von Delta Sport ab. Für den Baustein gelte eine bestimmte Ausnahme, die den Schutz von modularen Systemen ermöglicht, erklärte das Amt in seiner Begründung.
Klage abgewiesen, Ende immer noch offen
Die daraufhin vom deutschen Unternehmen eingereichte Klage zur Aufhebung der EUIPO-Entscheidung wurde nun vom EU-Gericht in Luxemburg abgelehnt. Laut den Richtern kann ein solches Muster nur dann für nichtig erklärt werden, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind – dies sei hier aber nicht gegeben.
Durch die Ablehnung bleibt der Schutz der 3 × 4 Fliese vorerst weiterhin gültig. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Löschung des Geschmacksmusters werden für Delta Sport nun knapp, dem Unternehmen bleibt nun nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Der Schutz der 3 × 4er Fliese läuft zwar am 02. Februar 2025 aus, es kann aber daovn ausgegangen werden, dass Lego diesen noch einmal verlängert – insgesamt sind bis zu 25 Jahre Schutz möglich.