Lego geht weiterhin gegen kompatible Figuren anderer Hersteller vor. Nachdem bereits BlueBrixx im September 2019, Post in Form einer einstweiligen Verfügung vom dänischen Marktführer erhalten haben, hat Thorsten Klahold als Inhaber von „Steingemachtes“ nun auch einen, seinen eigenen Worten nach, „Liebesbrief“ aus Billund erhalten.
Bei diesem handelt es sich jedoch nicht, wie bei dem Unternehmen aus Flörsheim, um eine einstweilige Verfügung, sondern „lediglich“ um eine Abmahnung. So wird das Schreiben zumindest von Klahold betitelt, auch wenn der Begriff in dem Schreiben selbst, seiner Aussage nach, nicht auftaucht – lediglich die ihm vor dem postalischen Versand per E-Mail zugesendete Form des Schreibens soll die Bezeichung im Betreff enthalten haben.
Erneut Minifiguren als Streitpunkt
Die Grundlage für Legos Schreiben soll im vorliegenden Fall, wie bereits in anderen Fällen, das 3D-Markenschutzrecht bilden. So wird Klahold vorgeworfen, dass die sowohl von ihm in seinem Online-Shop sowie auch im Ladenlokal angebotenen Sets „zum Teil Nachahmungen der berühmten Lego-Minifigur sowie der Lego-Friends-Figuren“ enthalten und diese damit die Schutzrechte von Lego verletzen würden. Die Fälle sind dabei jedoch etwas unterschiedlich gelagert: Während für die dänischen Minifiguren der 3D-Markenschutz zum Tragen kommt, macht Lego bei den Friends-Figuren einen Design-Schutz, hierzulande auch als Geschmacksmuster bekannt, geltend.
Betroffen sind laut Klahold unter anderem Sets von Linoos, bei denen sich Lego auf verschiedene Faktoren beruft: So sollen die Figuren von Linoos aufgrund der, wenn auch nicht gänzlich, zylinderförmigen Kopfform zu leicht mit den Figuren von Lego verwechselt werden können, auch eine Täuschung des Käufers wird genannt. Weiter wird bei der Figur bemängelt, dass diese, wie auch die Lego-Figur, U-förmige Hände besitzt. Klahold stuft dies jedoch eher als eine technische Lösung ein, da mit den Händen andere Gegenstände gehalten werden sollen, was so nur in dieser Form möglich ist. Gleichzeitig ist der Durchmesser der Hände wiederum dem Lego-System und seinen Teilegrößen geschuldet, zu denen andere Hersteller legalerweise kompatibel sind.
Auch Qman betroffen
Bemängelt wurden ebenso die Minifiguren von Qman, wobei die von Lego als Beispiel herangezogene Figur den Bildern nach, mit ihrem langen Hals, nicht richtig zusammengebaut worden ist. Auch bei diesen sieht der Rechteinhaber eine Verwechslungsgefahr, laut Lego würde ein etwas größerer Kopf nicht zur Unterscheidung reichen.
Gleiches zeichnet sich bei den Figuren von Cogo ab, welche ebenfalls von Lego angeführt werden. Bei diesen ist es jedoch nicht der Kopf, der bemängelt wird, sondern die Beine, welche laut Aussage des Marktführers ebenfalls nicht als Unterscheidungsmerkmal ausreichen würden. Auch wird bemängelt, dass der Kopf der Cogo-Figur (wie die bereits aufgeführten Exemplare der beiden anderen Hersteller, wobei sich die von Linoos deutlich von der Lego-Variante unterscheidet), ebenfalls eine Noppe auf den Kopf besitzt.
Nicht nur Figuren, auch Verpackungen werden bemängelt
Aber nicht nur Figuren werden von den Lego-Rechtevertretern bemängelt, auch ganze Sets tauchen in dem Schreiben auf. So wird beim Campingbus (3031) von Cogo, dem Klahold eine deutliche Nähe zu einem Lego-Modell 31079 attestiert, die Verpackung bemängelt, welche „deutlich Bausteine mit Noppenmuster und/oder eine Lego-Minifigur oder mehrere Lego-Minifiguren erkennen“ lassen. „Diese Elemente werden in Gestalt zusammengebauter Sets in typischen Spielsituationen gezeigt“ und „die fotografische Abbildung von Spielsituationen werden vor wiederkehrenden Hintergründen gezeigt, die ihrerseits wieder gezeichnet sind“, so Lego weiter. In der Niederschrift wird ebenso bemängelt, dass im Hintergrund das Meer, Strand und Palmen gezeigt werden, wie auch, dass das Cogo-Logo auf der Verpackung oben links angebracht ist. Die Abbildung der beiden auf der Verpackung abgebildeten Alternativmodelle wird ebenso aufgeführt – hierbei wird der um diese gezogene Rahmen bemängelt. Auch an der Bezeichnung „Creator“ stört sich Lego – auch wenn es sich hierbei laut Klahold nicht um einen geschützten Begriff handelt.
Generell scheint Lego jedoch aus der Auseinandersetzung rund um Thomas Panke, auch bekannt als der Held der Steine, gelernt zu haben und feuert nicht sofort mit schweren Geschützen und hat Klahold im Vorfeld zunächst telefonisch kontaktiert. Laut Nachforschungen von Klahold sollen in den letzten Monaten von der Lego vertretenden Kanzlei jedoch bereits mehrere Ebay- und Amazon-Händler in ähnlichen Fällen abgemahnt worden sein.
Rechtliche Klimmzüge
Interessant ist dabei auch der von Klahod geschilderte Vorgang, dass Lego aktuell auch rechtlich gegen die Eintragung des Design-Schutzes von Qman für ihre Minifiguren vorgeht, den Ausgang des Verfahrens jedoch dem Anschein nach nicht abwartet, sondern weiter Händler abmahnen soll. Klahold drängt sich dadurch laut eigener Aussage der Eindruck auf, dass Lego hier versucht seine Marktmacht durch die rechtliche Hintertür weiter zu behalten. Denn sollte sich Lego in dieser Sache durchsetzen, käme das zumindest bei Qman, welche im Grunde in jedem Set eine Minifigur führen, quasi einem Vertriebsverbot in Deutschland gleich.