Im Verfahren zwischen der Lego A/S und der Steingemachtes GmbH wurde vom Landgericht Düsseldorf das Urteil gesprochen – das für Thorsten Klahold, Geschäftsführer der beklagten Steingemachtes GmbH, sowie für Freunde alternativer Klemmbausteine nicht unerwartet kommen, in seiner Form jedoch nur wenig schmecken dürfte. Dabei sorgt nicht nur der Urteilsspruch selber für Unverständnis bei Klahold und Alternativklemmern, auch die Begründung des Urteils wirft einige Fragen auf. Der Spiegel bekleckert sich darüber hinaus bei seiner Berichterstattung über das Urteil nicht gerade mit Ruhm, was ebenfalls folgen haben kann.
Im Namen des Volkes…
Abgesehen vom Tragen der Kosten wird Klahold in dem Urteil untersagt, die im Verfahren beanstandeten Figuren von Linoos, Qman und Cogo zukünftig in der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr einzuführen, zu bewerben, anzubieten oder für solche Zwecke zu besitzen – „unabhängig von Farbgebung oder Bedruckung“, wie das Gericht in der schriftlichen Urteilsverkündung weiter ausführt. Weiter wird ihm verboten, die Figuren zur Bewerbung von und auf Spielzeug-Sets zu nutzen. Sollte Klahold diesem Verbot zuwiderhandeln, kann er mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten belegt werden.
Ebenso muss Klahold die im Urteil und im Verfahren beanstandete Ware, die sich noch in seinem Besitz oder Eigentum befindet, einem von Lego beauftragten Gerichtsvollzieher zur Vernichtung aushändigen – für die damit verbundenen Kosten muss er darüber hinaus ebenfalls aufkommen. Diese Vorgabe dürfte zumindest bei Sets von Qman keine besondere Relevanz besitzen, bereits seit mehreren Monaten verkauft der Einzelhändler die Sets des beliebten Herstellers nur noch mit bereinigten Figuren – deutlich erkennbar am „W“ in der Set-Nummer. Auf der anderen Seite hat Klahold in einem zum Urteil veröffentlichten Video angegeben, bereits seit Längerem nicht mehr von Qman beliefert worden zu sein.
Damit aber noch nicht genug: Gleichzeitig wird Klahold mit der Vorgabe belegt, der Lego A/S Angaben zur Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Sets zu machen, was Namen und Anschrift der Hersteller, die Lieferanten, sowie die Menge der ausgelieferten und erhaltenen Ware einschließlich deren Preise mit umfasst. Doch nicht nur Klahold droht durch das Urteil Ungemach: Neben den beschriebenen Vorgaben muss Klahold als Beklagter ebenso Angaben über gewerbliche Abnehmer in Form von Namen und Anschriften, sowie der Menge der ausgelieferten und bestellten Einheiten sowie deren Preise machen.
… aber nicht im Sinne vieler Alternativklemmer
Ebenso wird die Urteilsbegründung von Klahold kritisiert. So gibt das Gericht in der Urteilsabschrift, welche Just Bricks bereits im Vorfeld vorlag, an, dass die Figuren von Linoos und Qman in einzelnen Teilen dem Set beiliegt und erst zusammengebaut werden müssen. Die Figur von Cogo wird dabei nicht erwähnt, obwohl diese laut Klahold ebenso in Einzelteilen geliefert worden sein soll. Somit wird in dem Urteil seiner Aussage nach eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, „die absolut null belegt ist“.
Weiter ist seiner Meinung nach im Unterlassungsantrag zwar beschrieben, dass er die Figuren in der auf der Verpackung abgebildeten Form nicht mehr verkaufen darf, gleichzeitig stellt Klahold die Frage, ob dem Urteil bereits Genüge getan wäre, wenn er das Set in einer Verpackung ohne Abbildung und nur mit dem Hinweis „3 Minifiguren enthalten“ versehen verkaufen würde, die Figuren dabei aber in ihre einzelnen Teile zerlegt und ohne Anleitung in der Verpackung zu finden seien. Dies hätte seiner Ausführung nach ebenfalls geklärt werden müssen.
Was kann der durchschnittliche Verbraucher?
Ebenso herrscht Uneinigkeit darüber, wer nun überhaupt als Maßstab für eine Beurteilung einer Verwechslungsgefahr überhaupt herangezogen wird. In der Verhandlung wurde noch vom vorsitzenden Richter Seifert selber der schlecht informierte „Opa“, der für seinen Enkel ein Set kaufen wollte und dabei Probleme hätte, entsprechende Figuren auseinanderzuhalten, ins Feld geführt. Diese Herangehensweise ist aber rechtlich unzulässig, wie der Anwalt Christian Solmecke in einem aktuellen Video verlauten lässt. Seiner Aussage nach darf als Maßstab eben nicht der „dümmste anzunehmende Nutzer“ herangezogen werden, worauf in der Vergangenheit sowohl der Bundesgerichtshof wie auch der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach hingewiesen haben sollen.
Vielleicht ist in der Vorgabe auch der Grund zu finden, warum im nun veröffentlichten Urteil von der genannten und vom vorsitzenden Richter festgelegten Definition abgewichen wurde und von der einstigen Definition nichts mehr zu lesen ist. Wäre dies der Fall, wäre das Urteil sowohl laut Solmecke wie auch von Thorsten Klahold im Gespräch mit Just Bricks mitgeteilt, durchaus angreifbar gewesen. Stattdessen wird nun der Vorgabe entsprechend von der „mutmaßlichen Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“ gesprochen. Doch auch dies bedeutet nicht zwangsweise einen anderen Maßstab, denn wer überhaupt ein solcher Durchschnittsverbraucher ist und was ihn ausmacht, können Richter dem Text nach selbst und nach eigenem Ermessen festlegen. Weiter heißt es nämlich, dass dieser Konsument nicht auf statistischen, also belegten, sondern auf normativen Maßstäben beruhen kann und es sich bei diesem um einen „fiktiven, typischen Verbraucher“ handelt. Dessen mutmaßliche Reaktion würde von den Gerichten mittels eigener Erfahrungswerte und Sachkunde, unter Berücksichtigung eventueller sozialer, kulturellen und sprachlichen Faktoren, aber „ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung“ festgelegt.
Das bedeuten im Grunde, dass der Maßstab vom jedem Richter individuell angelegt werden kann. Eine gleichbleibende Bewertung kann dadurch aber nicht garantiert werden, denn jeder Richter verfügt über unterschiedliche Erfahrungsschätze und Gewichtungen, sodass im gleichen Fall bei unterschiedlichen Gerichten unterschiedliche Urteile zu erwarten wären. Dennoch muss der jeweilige Maßstab laut Klahold nachvollziehbar definiert sein – was für ihn aber nicht geschehen ist. Stattdessen wird nur angegeben, wie der Prozess der Maßstabsfindung zu verlaufen hat. Dabei sei es zudem unerheblich, ob die jeweiligen Richter selbst zu den angesprochenen „Verkehrskreisen“ gehören. Demnach ist es nicht zwingend notwendig, dass ein Richter über einen bestimmten Wissensstand in der Sache verfügt, was in diesem Fall aber, durch die Schriftwechsel, im Vorfeld der mündlichen Verhandlung, zwischen dem Gericht und den Prozess gegeben sein sollte.
Wird das Urteil aber weiter verfolgt, kann zu dem Schluss gelangt werden, dass sich nur vornehmlich der Maßstab geändert zu haben scheint: War es zu Anfang noch der uninformierte Großvater, der im Grunde keine Ahnung von Klemmbausteinen hatte, ist es nun der durchschnittliche Konsument. Im ersten Moment scheint es so, dass das Gericht nicht berücksichtigt hat, dass zu dieser Gruppe neben uninformierten Käufern eben auch diese gehören, die entweder bereits einige Sets des dänischen Herstellers gekauft haben oder dies als „Fan“ der Klemmbausteine des Marktführers oder der alternativen Hersteller regelmäßig machen und die allesamt durchaus in der Lage wären, die einzelnen Figuren auseinanderzuhalten. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Handelt es sich nämlich bei den Verbrauchern „um einen großen, vielschichtigen und heterogenen Kreis“, und würden entsprechende Spezialkenntnisse nur bei einem kleinen Teil anzutreffen sein, könnten diese unberücksichtigt gelassen werden. Wenn dabei aber berücksichtigt wird, in wie vielen Haushalten Sets von Lego zu finden sind, dürfte diese Gruppe eben nicht lediglich einen kleinen Teil darstellen und könnte somit in der Beurteilung unterrepräsentiert sein. Somit scheint das Gericht davon auszugehen, dass nicht nur der Großvater, sondern auch der Durchschnittsverbraucher keine wirklichen Erfahrungen mit Klemmbausteinen besitzen. Dabei hätte das Gericht dem Urteil nach durchaus die Möglichkeit, diese Kenntnisse auch dem Durchschnittsverbraucher zu unterstellen.
Hochgradig bekannt, trotzdem aber nicht erkannt?!
Dabei sind einige Widersprüche zu beobachten: Auf der einen Seite wird Lego nicht müde, den großen Bekanntheitsgrad seiner Steine immer wieder hervorzuheben, andererseits traut der Richter dem Anschein nach dem Normalbürger die Fähigkeit zur Unterscheidung der verschiedenen Minifiguren nicht zu, obwohl er an anderen Stellen in der Urteilsbegründung selber von der hohen Bekanntheit und Kennzeichnungskraft, oder gar von gesteigerter Kennzeichnungskraft spricht. Doch wenn die dänischen Figuren so bekannt sind, sollten dann nicht bereits durchschnittliche Kenntnisse des Durchschnittsverbrauchers für eine Unterscheidung ausreichend sein?
Kritik wurde auch an der auf dem Cogo-Set abgebildeten Figur geübt. Am Lenkrad sitzend und den Bully vermeintlich steuernd ist von dieser zwar nur der Oberkörper zu sehen, doch lässt bereits die Schulterpartie „den kantigen Torso erkennbar werden“. Zwar sind die beiden beinhaltenden Figuren ebenso unten rechts kleiner auf der Verpackung abgebildet,
aber ersteres hat dem Gericht dem Anschein nach bereits für eine Beanstandung ausgereicht. Diese Logik weitergedacht könnte Lego somit auch Sets von Playmobil beanstanden lassen.
Weiter wirft das Gericht Steingemachtes vor, „ein der bekannten Marke der Klägerin ähnliches Zeichen rechtsverletzend benutzt“ zu haben – eben die Minifigur von Lego. Dabei hat Klahold, wie er gegenüber Just Bricks angab, immer darauf geachtet, eben keine Figuren zu führen, die exakte Kopien gegenüber dem Lego-Pendanten darstellen und von diesem auch ausreichend entfernt sind. Auch bestreitet er, im Fahrwasser von Lego fahren zu wollen. „Wir wollen einfach Klemmbausteine verkaufen, die frei verkäuflich sind“, so Klahold in seinem aktuellen Video. Ebenso wenig will er Minifiguren verkaufen, die dem Kunden vorgaukeln würden, dass er etwas von Lego kauft. Dass der Richter jetzt die Rechtsverletzung deutlich weiter fasst, ist für ihn daher unverständlich.
Klemmbausteinfigur oder Spielfigur, das ist hier die Frage?
Als einen wichtigen Punkt in dem Urteil ist aber vor allem die vom Gericht getätigte Aussage zu werten, das „die Gestaltung der Minifigur nicht zwingend technisch vorgegeben“ ist und sie „zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck als Spielzeug aber auch isoliert verwendet werden kann“. Darüber hinaus lasse sich aus der Darstellung in der Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weder die Zerlegbarkeit noch die Verbaubarkeit mit anderen Komponenten ableiten. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Minifigur von Lego nach Meinung der Richter eben nicht um eine Klemmbausteinfigur, sondern um eine Spielfigur, die „einen Menschen in besonderer Ausgestaltung darstellt“. Hierbei stützt sich die Kammer des Gerichtes auf der Entscheidung der Löschungsabteilung des EUIPO im Zusammenhang mit dem Nichtigkeitsantrag von BlueBrixx zur eingetragenen 3D-Marke ab, über die Just Bricks im April dieses Jahres berichtete (https://justbricks.de/news/2022/04/etappensieg-fuer-lego-gegen-loeschungsantrag-von-bluebrixx-8410/). Dabei gilt laut dem Gericht auch, dass Spielfiguren keinen technischen Zwängen unterworfen sind. Diese Aussage verwundert, da Klahold und seine Anwälte in der Verhandlung deutlich gemacht haben, dass die Aufnoppbarkeit der Figuren essenziell für die Spielbarkeit des Systems ist. Dies wurde vor allem am Beispiel einer Cobi-Figur genannt, die von einem der beisitzenden Richter als Kompromiss eingeworfen wurde. Klahold entgegnete seinerzeit, das diese Figur nicht sitzend aufzuklemmen wäre und daher in keinem Fahrzeug oder auf keinem Stuhl bei Bewegungen an ihrem Platz verweilen würde. Dadurch wäre eine Spielbarkeit kaum gegeben – die aber genau die Nutzung in der Klemmbausteinwelt ausmachen würde. Etwas, was Just Bricks in entsprechenden Reviews ebenfalls immer wieder hervorgehoben hatte.
Ebenso will der Richter, den, auch für das EUIPO und die europäischen Gerichte entscheidenden, Gesamteindruck der Lego-Minifigur erkannt haben, um dessen Schilderung sich der Anwalt der Klägerseite in der gesamten Verhandlung herumgewunden hatte – „Der Gesamteindruck ist schwer in Worte zu fassen. Es geht um das visuelle Wiedererkennen“. Hierbei spricht er neben geometrischen und kantigen Formen, der rechteckigen Grundform, den sich trapezmäßig verjüngenden Torso mit den ebenen Oberflächen auch von den parallel verlaufenden, gedrungenen Beinen, die „mit Ausbuchtungen unter den Füßen und mit runden Aussparungen auf der Rückseite“ versehen sind. In der Aufzählung wird aber kein Wort über die Aufgabe der Aussparungen verloren – eben dass diese dazu gedacht sind, Noppen aufzunehmen. Im Gegensatz zu den Richtern des Landgerichts Düsseldorf sieht die Löschungsabteilung des EUIPO, gestützt durch Urteile mehrerer Instanzen der EU-Rechtsprechung in Bezug auf die Lego-Minifigur, die Löcher unter den Füßen und in den Rückseiten der Beine nicht als wesentliches Merkmal des eingetragenen 3D-Markenzeichens an.
Wurden alle Argumente berücksichtigt?
An dieser Stelle verweist die Begründung erneut darauf, dass die „Kennzeichnungskraft durch die große Bekanntheit der Minifigur, die wie schon aufgezeigt langjährig mit breiter Publikumswirkung benutzt wird und dem Verkehr in Kunst und Alltag begegnet“. Hier sollte noch einmal resümiert werden: Die Minifigur von Lego besitzt dem Gericht nach angeblich eine große Bekanntheit, welche aber, wie am Anfang des Urteils beschrieben, nicht ausreicht, damit der normale durchschnittliche Verbraucher erkennen kann, ob er nun eine dänische Minifigur vor sich hat oder nicht. Darüber hinaus deutet Klahold in seinem Video an, dass ihm die im Urteil getätigte Formulierung sehr bekannt vorkommen würde, er aber nicht sagen dürfte, woher. Manchmal wird eben mehr gesagt, wenn weniger gesagt wird. In den Augen Klaholds liest sich das Urteil und seine Begründung sogar eher wie eine Anklageschrift von einem Lego-Anwalt und nicht wie ein Urteil, insbesondere da viele von Seiten Steingemachtes im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Aspekte in der Urteilsbegründung keine Erwähnung finden, wie beispielsweise die Verwendung von Lego als Gattungsbegriff durch den Durchschnittsverbraucher, der Gleichbehandlung verschiedener Wettbewerber in Bezug auf die Verfolgung von Markenrechtsverletzungen oder den Zusammenhang einzelner Formen mit technischen Belangen der Minifigur.
Auch auf die Unterschiede zwischen der eingetragenen 3D-Marke und den bemängelten Klemmbaustein-Figuren geht die Kammer in ihrer Begründung ein. Jedoch schlagen sich die Veränderungen aus Sicht der Richter nicht auf den Gesamteindruck durch. Vielmehr können sie nach Ansicht des Gerichtes nur im direkten Vergleich wahrgenommen werden und verschwimmen im maßgeblichen Erinnerungseindruck. Nach Ansicht der Kammer verlässt sich der Durchschnittsverbraucher auf seinen unvollkommenen Erinnerungseindruck und nicht auf jede Einzelheit.
Gesamteindruck bleibt erhalten
In der Begründung zu jeder einzelnen Minifigur kommen die Richter so zu dem Schluss, dass der Gesamteindruck erhalten bleibt. Interessant daran ist, dass die Aussparungen an den Beinen zur Noppenaufnahme der Qman- und LINooS-Figuren hierbei als Begründung Erwähnung finden, stellen diese doch gemäß der, von den Richtern an anderer Stelle herangezogenen, Entscheidung des EUIPO und durch andere Urteile gestützt, kein wesentliches Merkmal des eingetragenen 3D-Markenzeichens dar. Insbesondere kommt bei den LINooS-Figuren zum Tragen, dass die Noppenaufnahmen in den Beinen dort grundlegend anders gestaltet sind als bei den Figuren des dänischen Marktführers. Zudem werden die übergroßen, klobigen Füße der Cogo-Figur hervorgehoben, die jedoch auch durch die notwendige Aufnoppbarkeit bedingt sind. In diesem Zuge wird auch auf die als Greifhaken ausgeprägten Hände der Figur verwiesen, deren Form im Wesentlichen auch dadurch bedingt ist, dass diese Gegenstände aus dem Klemmbausteinuniversum aufnehmen sollen. In seinem Video stellt Klahold die Cogo-Figur einer Playmobil-Figur gegenüber und stellt somit vielmehr einen Bezug zu dieser her. Ebenso wurde in der Vergangenheit immer wieder die Frage gestellt, ob es sich bei den Händen der Minifiguren eher um technische Lösungen handelt.
Geht es in die Revision?
Ob Klahold gegen das Urteil vorgehen wird, ist derweil noch nicht klar. Alleine ein Widerspruch würde sich bereits auf rund 7.500 Euro belaufen. Hinzukommen eigene Anwaltskosten und bei einer erneuten Niederlage auch die der Gegenseite. Das Problem für Klahold: Qman will den Fall nicht weiter verfolgen, mehr sogar: Gegenüber Just Bricks äußerte er, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sogar fraglich sei, ob Qman überhaupt die vorher zugesicherte Begleichung der Kosten erfüllen wird. Bisher scheint sich der chinesische Hersteller dagegen zu sträuben, sodass Klahold sich bereits rechtliche Unterstützung in China geholt hat.
Die berühmte erste Instanz
Wer sich die Rechtsprechung bei Fällen rund um Patente und Schutzmarken besonders im IT-Bereich anschaut, wird sich des Gefühls nicht erwehren können, das erste Instanzen dort nicht selten sehr rechteinhaberfreundlich agieren. Dabei kommt es immer wieder zu Urteilen, die auch in der Fachwelt für aufsehen sorgen und von dieser nicht nachvollzogen werden kann. Viele dieser Urteile werden in der zweiten Instanz nicht nur regelrecht kassiert, sondern tendieren oftmals in die komplett gegenteilige Richtung. Nachdem im vorliegenden Fall viele Aspekte, insbesondere solche die von der Beklagten Steingemachtes und ihren rechtlichen Vertretern in der mündlichen Verhandlung vorgebracht wurden, seitens der Kammer unberücksichtigt blieben, kann davon ausgegangen werden, dass das Oberlandesgericht in dem Fall etwas genauer hinschauen wird
Über allem steht aber die Frage der Finanzierung, denn diese birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Zudem müsste Steingemachtes das weitergehende Verfahren aufgrund des Rückziehens von Seiten Qmans komplett alleine tragen, was in der derzeitigen Wirtschaftslage, welche sich laut Klahold seit Beginn des Kriegs in der Ukraine auch für den Händler zum Negativen entwickelt hat und die ebenso eine besondere Herausforderungen darstellt.
Spiegel Online bezeichnet Qman-Figur als „Raubkopie“
Was für Klahold dagegen sicher ist, ist ein rechtliches Vorgehen gegen den Spiegel. Dieser hatte in seiner Berichterstattung zum Urteil einen Artikel mit der Überschrift „Gericht verbietet Händler den Verkauf von Lego-Raubkopien“ veröffentlicht. Damit würde das Portal laut Klahold suggerieren, dass er unrechtmäßige Kopien von Lego-Sets verkauft. Dass dies aber nie der Fall war, ist alleine daran festzumachen, dass ein solcher Vorwurf nie in der Auseinandersetzung zwischen Lego und Klahold aufgekommen ist. Daher sieht der Geschäftsführer der Steingemachtes GmbH durch diese Äußerung den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt und wird sich seiner Aussage nach dagegen zur Wehr setzen.
Mit der genannten Überschrift hat sich die Online-Redaktion des Spiegels zudem generell keinen Gefallen getan, die fast 300 Kommentare sprechen teils eine deutliche Sprache. Dabei ist generell fraglich, warum im Journalismus (wenn die Nutzung einer dpa-Vorlage und einer solchen Überschrift als solches bezeichnet werden kann) immer wieder der Begriff herangezogen wird. Raub ist per Definition der Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder zumindest unter Androhung solcher. Wenn aber etwas weggenommen wird, dann ist es nicht mehr am ursprünglichen Ort beziehungsweise beim bisherigen Besitzer. Besonders letztere Begründung steht komplett im Widerspruch zu einer Kopie, bei der etwas dupliziert wird, das Ausgangsprodukt aber üblicherweise beim Besitzer verbleibt. Zudem wird, im Normalfall, beim Kopieren keine Gewalt angewendet. Somit kann diese an sich schon falsche Begrifflichkeit als nichts anderes als Framing bezeichnet werden. Aber auch das scheint ein Teil der vor geraumer Zeit vom gleichen Nachrichtenportal ausgerufenen Qualitätsoffensive zu sein. Hätte sich der Redakteur jedoch nur ein wenig mit der Thematik beschäftigt und zumindest das immer wieder erwähnte Video über die Geschichte des „Steins“ von Doschdn angeschaut, hätte er sich die Aussage bezüglich der „Raubkopie“ vielleicht noch einmal überlegt. So kann diesem nur Unkenntnis unterstellt werden, was sicherlich nicht für die immer wieder zitierte journalistische Sorgfaltspflicht spricht.
14 Kommentare
Frank
Dieses Urteil wird nicht ändern.
Wer Qman will, wird Qman irgendwo bekommen,
Aber wer will eigentlich Qman ?
Ich kenne niemanden, der Qman kauft.
Der Erfolg der alternative Hersteller liegt bei großen Set, im Bereich Technic und Modulare Gebäude.
Figuren aus China interessiert eigentlich niemand.
Die kleinen Sets für Kinder werden immer noch beim Lego Einzelhändler oder Lidl gekauft.
Schade für den kleine Händler Klahold, Schweinerei von Qman, die sich scheinbar in das Bluebrixx Boot gesetzt haben.
Klahold sollte das jetzt ruhig zu ende bringen, und seine Follower sollten ihn finanziell unterstützen.
Ein paar Euro hat doch jeder übrig.
Michael Schäfer
Da muss ich Dir widersprechen. Wir wissen, dass Qman in Deutschland sehr gut lief. Natürlich schaut es immer so aus, dass vor allem hauptsächlich Erwachsene die Alternativen kaufen und dann meist großen Sets, aber die müssen dann auch mal was für ihre Kinder mitgenommen haben. Das Problem ist sicherlich auch die Bekanntheit – unser Sohn nimmt sich bei Toys oder woanders eben den Katalog von Lego mit und liegt dann wie ich vor 40 Jahren auf dem Boden, schmökert den durch und verteilt hier und da seine Kreuze. Würde es hier auch mehr Kataloge der Alternativen geben, würde vieles sicherlich noch anders ausschauen – das ist eben was anderes als mal kurz in den Online-Shop gehen.
Ich denke es geht Lego auch nicht generell um die, die wissen wo sie ihre Sets herbekommen, sondern um die, die noch erreicht werden können. Der besagte “Durchschnittsverbraucher” wird das ganze eben nicht in China selbst bestellen. Damit ist aus der Sicht schon einiges gewonnen…
Ich bezweifle aber auch, dass Lego den generellen Vormarsch der Alternativen aufhalten können wird. Er wird jetzt nur etwas verlangsamt. In der Hinsicht ist den meisten vielleicht auch gar nicht bewusst, welchen großen Teil Thorsten zur Verbreitung der Alternativen beigetragen hat!
Frank
Ich gebe dir da recht. Qman ist nicht so in meinem Fokus.
Die Alternativen sind für mich kein Thema mehr, nur selten mal ein Cobi Flieger.
Was mir kein Alternativer geben konnte, ist dieses hochwertige Lego Feeling das die Steine haben.
Ob ein Polybag oder ein Modular, es ist einfach anders, besser.
De hilft auch keine Gobricks Brille.
Michael Schäfer
Naja, wenn Farbunterschiede für Dich zum “Baugefühl” gehören…;-). Ich erkenne bei GoBricks keinen großen Unterschied. Schade finde ich nur, dass Du hier von einer “GoBricks-Brille” sprichst – das ist in meinen Augen unnötig und unterstellt den Baumeistern, die gerne damit bauen, ja ein gewisses “nichterkennen” oder nicht erkennen wollen. Einige würden darauf dann mit der bekannten “Lego-Fanboy” Argumentation fortfahren und schon hätten wir die typische blödsinnige Diskussion. Dass muss doch nicht sein. Wenn Du damit bauen willst, bitte, aber unterstelle anderen dann bitte auch nicht Unwissenheit.
Ich habe in den letzten 3 Jahren viele Modulars von verschiedenen Herstellern gebaut, davor jahrelang die Modulars von Lego. Ich habe eben gerade bei GoBricks keinen Unterschied bemerkt. Bei anderen Herstellern war manchem das Gefühl beim Klemmen anders (eher ein “Gleiten” als ein “Klicken”) oder ein Knarzen, wie zuletzt bei Kazi – was ich auch nicht sonderlich mag. ich denke aber, dass ich ebenso genügend Vergleichsmöglichkeiten in den letzten 3 Jahren hatte und für mich sagen kann, dass es bei vielen Herstellern keinen Unterschied gibt und Lego mittlerweile für mich weit von hochwertig entfernt ist…
Christian
Überall wird Vielfalt und Diversität gepredigt.Nur wenn es um Minifiguren bei Klemmbausteinen geht dann ist davon wenig zu spüren.Die Dänen gehen gnadenlos gegen jede Minifigur vor die ihnen vor die Flinte kommen.
Mit der Cogo Minifigur sollte eigentlich Playmobil ein Problem haben und nicht der dänische Marktführer.
Die Linoos Figur hat da schon mehr Ähnlichkeit mit einer Mega Construx Minifigur.
Bernd
Mein Kind hat sich mit Gobricks Steinen verletzt, ( Fingernagel fast ganz rausgerissen ) weil sie die Steine nicht auseinander bekommen hat.
Die Friktion war zu fest. Dann versuchte sie es sogar mit den Zähnen.
Bei Lego gibt es sowas nicht.
Auch ist der Kunststoff zu hart, und Steine weisen manchmal scharfe Kanten auf.
( lassen sie mal einen Lego Stein und einen Gobricks Stein ( generell alternatve Steine)
auf den Boden fallen, sie werden den Unterschied hören und sehen.
Ich habe mir selber ein Bild davon gemacht, und seitdem kommt wieder nur Lego ins Kinderzimmer.
Michael Schäfer
1. Wir befinden uns im Jahr 2022…es gibt Teiletrenner!
2. Was meinen Sie, wie viele Nägel ich mir früher an Lego-Steinen abgebrochen habe?
3. Auch bei Lego wird davor gewarnt, diese mit den Zähnen zu lösen. Das hat mich als Kind auch die eine oder andere Füllung gekostet
4. Ich habe gerade mal einen Lego- und einen GoBricks-Stein herunterfallen lassen. Was sollte mir da auffallen? Muss es ein bestimmter Stein sein? Oder muss ich eine bestimmte Höhe berücksichtigen? Oder einen bestimmten Untergrund? Reicht Laminat aus oder sollten es besser Fliesen sein? Macht die Farbe einen Unterschied? Gibt es dafür eine Versuchsanordnung?
Darf ich das Bild dazu einmal sehen?
Sonni
Wieso schreibt eigentlich niemand mal einen Artikel dazu, was für eine Sauerei es ist, dass QMAN jetzt den Johnny einfach fallen lässt!? Wenn eine chnesische Firma hier Fuß fassen will soll sie eine Zweigstelle in Europa aufmachen und das einfach Großkonzern gegen Großkonzern ausfechten. Stattdessen nehmen die sich einen kleinen Händler, der vermutlich am Anfang nicht mal wusste auf was er sich einlässt und dann aber als Generalimporteur für alles gerade stehen muss. Sehr klug von QMAN, solange es läuft fahren sie Gewinne ein, wenn es scheif geht ist jemand anderes dran. Und dann so schnell den eigenen Importeur fallen zu lassen ist schon eine riesige Sauerei!
Michael Schäfer
Dazu wissen wir einfach zu wenig – wir halten uns eben an Fakten. Wenn es dazu mehr Informationen geben sollte, werden wir diese natürlich veröffentlichen. Aber wir werden uns eben davor hüten, Vermutungen anzustellen, die sich nicht belegen lassen. Wir werden aber die Ohren offen halten, weil wir es generell ebenfalls als eine Sauerei ansehen.
Sonni
Könnt ja mal eine Interviewanfrage an Thorsten schicken, im Video erwähnt er den Aspekt ja schon. Mich würde es auf jeden Fall interessieren, gerne auch als kleinerer Artikel, muss ja nicht immer ein ganzes Buch werden so wie dieser hier. Gerade da ich auch das Gefühl habe das Thorsten durch seinen Shop und seine Videos sehr viel zur Bekanntheit neuer Marken hier bei uns im DACH Raum beigetragen hat finde ich es schade, dass er jetzt scheinbar so behandelt wird :/ Er war für QMAN wohl nur so lange gut genug, wie alles glatt lief. Das dämpft bei mir die Sympathie für diese Firma sehr und ich werde wohl erstmal Abstand von den Sets nehmen und mich auf andere schöne Sets von anderen Herstellern konzentrieren.
Michael Schäfer
Wir stehen schon mit Thorsten im ständigen, losen Austausch. Wenn es da was zu erzählen gibt, wird er uns, wie in der Vergangenheit in solchen Situationen immer geschehen, das mitteilen. Wir respektieren aber genauso wenn er über Dinge (noch) nicht sprechen möchte, wir werden ihn da sicherlich nicht in irgendeine “Verlegenheit” bringen wollen.
Beim Rest bin ich völlig bei Dir. Wir sind ebenso überzeugt, dass der Erfolg von Qman hierzulange vor allem ihm zuzuschreiben ist – mal ganz davon abgesehen, dass er das Thema alternative Hersteller generell hierzulande weit nach vorne gebracht hat. Wir sind ebenso der Meinung, dass Qman es mit so einer Art schwerer hier haben wird – die meisten Baumeister, die wir in der Zeit kennengelernt haben, sind recht loyal – auch das wurde uns immer wieder von anderen bestätigt. Mal ganz davon abgesehen, dass sich schon die Frage stellt, wer mit solchen Herstellern Geschäfte machen möchte. Und wenn keiner die Sets führt, können sie auch nicht verkauft werden.
Dennis
Langsam klingen ihre Gegenkommentare nur noch dumm.
Völlig verbohrt vom eigenen Ego.
Warum sollte man hier noch etwas lesen und posten,
wenn immer irgend etwas in Frage gestellt wird.
Vielleicht sind hier auch Menschen, die 40 Jahre Lego Erfahrung haben
und vielleicht auch mal mehr wissen als sie ?
Denken mal darüber nach.
Ich jedenfalls bin hier raus.
Michael Schäfer
Wo liegt eigentlich Ihr Problem? Und warum Sie hier weiter posten, können nur Sie alleine beantworten.
“Ich jedenfalls bin hier raus.”
Danke.
Nur ein kleiner Hinweis: Einfach einen anderen Namen angeben reicht nicht.
Lars
Hallo Leute, ich habe mir ebenfalls eine Meinung zu diesem Thema gebildet.
Lego© bietet neben der Minifigur im klassischem Design ja auch beispielsweise die Friends- Figuren und jetzt relativ neu, die Figuren bei der Eiskönigin an, die sich deutlich von den Minifiguren aus unsere Kindheit unterscheiden.
Damit hat Lego© zwar seine Bandbreite vergrößert, aber auch indirekt die Gefahr geschaffen, das Qman- Figuren mit Lego©- Figuren verwechselbar sind. In einem Kommentar hieß es beispielsweise sinngemäß “woher soll ich wissen, ob Qman nicht eine neue Serie von Lego ist”. Ich konnte bis dahin auch nicht verstehen, warum das Urteil so gekommen ist, aber letztendlich ist es verständlich.
Das ich das nicht gut finde steht auf einem anderen Blatt, ebenso wenig wie ich die Geschäftsgebaren der Fa. Qman nachvollziehen kann. Das Lego hier so scheint es lediglich gegen Herrn Klahold vorgeht und weder gegen Cobi noch Lidl noch Bluebrixx ist halt so.
Wer weiß das schon.
Und was du, Michael weiter vorne geschrieben hast, nämlich das die Kinder mit dem Legokatalog auf dem Teppich liegen und ankreuzen und eben nicht auf der Website bei alternativen Herstellern schauen, dem stimme ich absolut zu.
Und noch etwas. Wenn die Medien, die ja zweifelsohne einen Einfluss auf die Meinungsbildung haben, leider auch die mit den vier Großbuchstaben oder auch Spiegel Online von Raubkopien sprechen und wie damals falsche Abbildungen mit falschen Figuren veröffentlicht werden dann setzt sich das bei den Menschen im Kopf fest und wird nicht hinterfragt. Die Reichweite eines Klemmbausteinkanals in Paderborn kann da nun einmal nicht gegen an. Auch nicht WBS und HdS. Danke fürs Lesen.