Lego ist in der Vergangenheit bereits schon einmal gegen Cobi vorgegangen, wobei sich diese Auseinandersetzung damals ausschließlich auf die Minifigur des polnischen Herstellers bezog. Jetzt aber haben die französischen Anwälte des dänischen Konzerns einen Händler in Frankreich abgemahnt – unter anderem wegen der Verwendung geschützter Teile in Cobi-Sets.
Das erklärt Thorsten Klahold in einem aktuellen Video, dem Unterlagen zugespielt worden sein sollen, die das Vorgehen von Lego dokumentieren. Bemängelt wurden dabei verschiedene Teile, darunter der 1 × 2 Brick Modified mit Noppen an den Seiten, das 1 × 2/2 × 2 Bracket, 1 × 2/1 × 2 Bracket sowie der 1 × 2 Curved Slope. Diese will die französische Rechtsabteilung des Unternehmens in den Sets des AH-64 Apache (5808), dem CH-47 Chinook (5807), der Douglas C-47 Skytrain Dakota (5743), dem M4A3 Sherman (2570), dem 1934 Citroën Traction 7A sowie dem Maserati Levante Trofeo (24503) gefunden haben. Nach den Informationen von Thorsten Klahold handelt es sich hierbei offenbar um das erste Mal, dass Lego offiziell aufgrund geschützter Steine gegen Sets und Teile von Cobi vorgeht.
Cobi hat laut dem Video Kenntnis von dem Vorgehen seitens Lego, der Marktführer ist aber noch nicht selbst an das polnische Unternehmen herangetreten.
Lego geht nun auch in anderen EU-Ländern gegen Händler vor
Da Lego bisher nicht müde wurde zu betonen, dass alle in ihren Augen potenziellen Rechteverstöße gleich behandelt werden, was für alle Händler in der EU, die Cobi-Sets verkaufen, die Gefahr birgt, ebenfalls Post aus Billund zu erhalten. Bekannt wurde mittlerweile ebenso, dass Lego nun auch vermehrt in anderen europäischen Ländern gegen die Verwendung geschützter Teile vorgeht, darunter unter anderem Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, die Schweiz und Ungarn – über 100 Abmahnungen soll das Unternehmen in den letzten Wochen versendet haben. Lego ist in dieser Angelegenheit jedoch grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, da das Unternehmen die Schutzrechte an den beanstandeten Teilen besitzt und somit berechtigt ist, gegen andere Hersteller und Händler vorzugehen.
Alle sind gleich – oder doch nicht?
Die Frage, die sich jedoch erneut stellt, ist, warum Lego nun erneut gegen einen Händler und nicht gegen den sogenannten „Inverkehrbringer“, in diesem Fall also Cobi, vorgeht, der ebenso seinen Sitz in der EU hat und somit auch für Lego greifbar wäre. Ähnliche Vorgehensweisen wurden bereits bei Blocki beobachtet, wo Lego ebenfalls Sets beanstandet hatte, jedoch nur gegenüber Händlern und nicht gegen den polnischen Hersteller selbst vorging. Gegenüber Just Bricks versicherte Blocki seinerzeit, keine Abmahnung oder ähnliches vom dänischen Marktführer erhalten zu haben. In diesem Zusammenhang dürfte es nicht überraschen, dass der Eindruck entsteht, Lego scheue die Konfrontation mit Gegnern, die sich eine solche Auseinandersetzung leisten könnten.
Dabei war Cobi, wie Klahold es in seinem Video bezeichnet, eigentlich nur „Beifang“, da diese in einem initial festgesetzten Container des französischen Importeurs gar nicht vorhanden waren, dafür aber andere Hersteller wie Reobrix, Cogo, Jie Star und Wange, die in größerem Umfang geschützte Teile beinhalteten. Insgesamt sollen bei der Aktion rund 20 geschützte Teile aufgeführt worden sein. Aber nicht nur mutmaßliche Verstöße gegen den Design-Schutz sind in dem Schreiben an den Händler aufgeführt, sondern auch Verletzungen von 3D-Marken. So ist unter anderem die Minifigur von Cogo teil der Abmahnung, gleiches gilt für die Friends-ähnlichen Figuren des chinesischen Herstellers. Auf Cobi kamen die Anwälte nur, weil sie sich anschauen wollten, was der Händler noch verkauft – wie Klahold es umschrieb.
Reobrix mit großen Problemen
Interessantes wusste Klahold auch über Reobrix zu erzählen: Da das chinesische Unternehmen die auf der Spielwarenmesse in Nürnberg zu Beginn des Jahres auferlegten Strafen ignoriert hat, soll die Geschäftsleitung von Reobrix Hongkong nun nicht mehr in die EU einreisen können, da sie mittlerweile per Strafbefehl gesucht wird. Infolgedessen stehen die Produkte des Herstellers mittlerweile beim Zoll auf der schwarzen Liste und dürfen somit nicht mehr in die EU eingeführt werden.
2 Kommentare
UmstrittenerNutzer
Es ist noch perfider und moralisch wirklich schäbig.
Altes Sprichwort: “Wo kein Kläger, da kein Richter.”
Wer nicht vor Gericht geht, der bekommt auch kein Urteil.
LEGO könnte sich die Auseinandersetzung mit Cobi leisten. aber sie würden verlieren. Deshalb scheuen sie die Klage.
Es ist effizienter und kostengünstiger die Händler abzumahnen. Denn die haben kein Geld und keine Nerven für eine Auseinandersetzung mit LEGO. Siehe Thorsten Klahold. Der hats versucht, war nach dem ersten Prozess psychisch gebrochen und hat aufgegeben. Schon alle vergessen, was?
Wäre ich LEGO, würde ich genauso machen. Ich will weiterhin Geld mit möglichst billig produzierter Ware verdienen und eliminiere die Konkurrenten vom Markt, indem ich deren Händler finanziell zerstöre.
Wollen nur die Fans nicht wahrhaben. Will man dem netten Spielwarenproduzenten nicht zutrauen.
Dass LEGO keine moralische Privatperson ist, sondern ein gesichtsloses Unternehmen, bei dem Mitarbeiter kommen und gehen, wird immer verdrängt.
Michael Schäfer
Das ist so nicht ganz richtig. Lego hat die Schutzrechte auf die Teile, deswegen würden diese auch vor Gericht erst einmal gelten. Was Cobi aber machen kann – und das auch ohne ein Gerichtsverfahren gegen Lego – wäre die geschützten Teile angreifen. Das wird an vielen Stellen ja schon gemacht. Nur bis dahin hat Lego ebenfalls das Recht, gegen entsprechende Sets vorzugehen.
Und bei Thorsten? Na jetzt übertreib mal nicht. Klar, so eine Sache kostet Nerven, aber ich habe Thorsten alles andere als “psychisch gebrochen” wahrgenommen.
Und wenn man es vollkommen emotionslos betrachtet, hat das nichts mit Fans zu tun – jeder, der ein Unternehmen hätte, würde seine Rechte verteidigen. Wie das geschieht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und ja, Cobi könnte sich eine solche Auseinandersetzung leisten. Nur Lego will hier anscheinend generell eine Verunsicherung bei den Verkäufern hervorrufen, so dass sie keine Ware mehr bestellen. Das ist im Grunde wesentlich effektiver und langlebiger.