Der erste Verhandlungstag zwischen Steingemachtes und Lego brachte einige interessante Fakten ans Tageslicht und sorgte neben dem einen oder anderen Lacher auch für eine Überraschung. Am Ende war zudem eine gewisse Tendenz für das an diesem Tag noch nicht gesprochene Urteil zu erkennen.
Mit knapp 15 Minuten Verspätung begann am 20. Mai 2022, nach mehreren Verschiebungen, die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Steingemachtes GmbH und der Lego A/S. Aufgrund des doch höher als erwarteten Öffentlichkeits- und Medieninteresses wurde die Verhandlung aus dem zunächst dafür vorgesehenen kleinen Saal 2.123 des Landgerichts Düsseldorf in größere Räumlichkeiten im Erdgeschoss verlegt. Neben Pressevertretern wie die Neue Westfälische Zeitung (NWZ), die Deutsche Presseagentur (dpa) sowie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) und natürlich auch Just Bricks, fanden sich ebenso zahlreiche Interessierte mit Klemmbausteinbezug im Zuhörerbereich ein, darunter unter anderem das Team von Bausteinreich und Klaus Kiunke von Blue Brixx.
Verhandlungen können auch anders sein
Somit startete ein sichtlich gut gelaunter Wilko Seifert, Vorsitzender Richter des dreiköpfigen Gremiums der 8. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf, die Verhandlung, die dieser über die nächsten 3 Stunden mit ruhiger und freundlicher Hand führen sollte. Es wurde gescherzt, gefachsimpelt und gelacht, wie Jens Reddecker in seinem Artikel für die Neue Westfälische Zeitung die Stimmung zur Verhandlung auf den Punkt brachte. Bei dem vom Gericht mit einem Streitwert von 500.000 Euro angesetzten Verfahren wurde Thorsten Klahold als Geschäftsführer der Steingemachtes GmbH durch den Münchner Patentanwalt Sascha Tamada von der Kanzlei Bülow & Tamada und seinen zwei Kollegen vertreten. Für die Gegenseite war der bekannte Anwalt Leopold von Gerlach der Kanzlei Hogan Lovells aus Frankfurt sowie ein Vertreter des Konzerns aus Dänemark anwesend.
Zunächst gab der Vorsitzende Wilko Seifert den Zuhörern im Saal einen kleinen Überblick darüber, was überhaupt Bestand dieses Rechtsstreites sei. Es folgte ein kurzer Abriss über die Minifigur, welche, mit und ohne Noppe auf dem Kopf, seit dem Jahr 2000 einen europaweiten Markenschutz genießt, aber auch die Klemmbausteine an sich wurden erwähnt.
Anschließend gab der Klagevertreter ebenso einen kurzen Überblick über die Geschichte des Klemmbausteines, legte den Schwerpunkt des Vortrages jedoch auf die Röhren des berühmten 2 × 4 Steines, die folgerichtig die damit erschaffenen Bauten deutlich stabiler als mit den vorher produzierten Steinen anderer Hersteller werden ließen. Was von Gerlach jedoch dem Anschein nach unerwähnt ließ, war der Umstand, dass Lego zunächst ebenfalls solche hohlen Steine produzierte und diese daher ebenso nur über die Außenseiten angeklemmt wurden. Für diese erhielt Hilary Page am 17. April 1947 ein Patent, das Patent für gleiche Steine mit Schlitzen an den Seiten folgte am 12. Dezember 1949. Dass Page und sein Unternehmen Kiddicraft somit als die geistigen Väter des Urvaters des heutigen 2 × 4 Steines, den Lego ab 1949 unter der Bezeichnung „Automatic Binding Brick“ produzierte, anzusehen sind, nannte von Gerlach dagegen nicht – obwohl dieser Umstand in der eigenen Lego-Historie Erwähnung findet.
Ausgangslage
Weiter folgte eine Ausführung des vorsitzenden Richters darüber, das Lego Ende 2020 anonym bei Klahold mehrere Sets alternativer Hersteller kaufen ließ und bei Modellen von Qman, Linoos und Cogo in seinen Augen Markenrechtsverletzungen in Bezug auf die vom dänischen Unternehmen 1978 auf den Markt gebrachte Mini-Figur erkannt hätte. Gerade das Set von Linoos sollte im weiteren Verlauf der Verhandlung noch eine wichtige Rolle spielen.
Gleichzeitig ließ es sich Seifert nicht nehmen, ein wenig über seinen eigenen Bezug zu Lego zu erzählen, besonders die, mit der Lego Familie, ersten Figuren von Lego für die damaligen Klemmbaustein-Sets fanden große Erwähnung. So konnte der Verlauf gerne auch als „kleines Schwätzchen“ zwischen dem vorsitzenden Richter und Klahold gesehen werden, als der Vorsitzende über Playmobil aus seiner Kindheit erzählte und sich zu der einen oder anderen Anekdote aus Kindertagen hinreißen ließ („Ich hatte Big Jim, meine Schwester Barbie“). Auch im weiteren Verlauf der Verhandlung kam immer wieder den Eindruck auf, dass hier ein Richter sitzt, der froh darüber ist, auch einmal über etwas verhandeln zu können, was er persönlich kennt und zu dem er einen Bezug hat.
Grenzen des Rechts
Ernster wurde es im Anschluss, als Siefert das Thema auf den Markenschutz an sich lenkte und anmerkte, dass dieses Recht durchaus auch Schwierigkeiten verursachen kann. So machte er direkt zu Anfang deutlich, dass ein solcher Schutz natürlich dem Inhaber gewisse Rechte verleihe, es diese aber auch zu verteidigen gilt. Würde der Inhaber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, könnte ein verliehener Schutz ebenso schnell aberkannt werden. Ebenso äußerte er sich zu der Problematik gegenüber dem Verbraucher, der nicht, wie der kundige Experte, sämtliche Aspekte einer Figur bereits aus der Entfernung erkennen könne. Daher habe das Markenrecht auch den normalen Verbraucher im Blick, für Juristen gehe es dagegen immer um den Gesamteindruck.
Ebenso mahnte er bereits zu Beginn an, dass Gerichtsprozesse nur bedingt zur Klärung eines solchen Sachverhaltes beitragen können und nur eine Momentaufnahme abbilden – aber keine Regelungen für die Zukunft. Somit seien Entscheidungen nur von Fall zu Fall möglich und nicht von allgemeingültiger Natur. Diese Äußerung lies bereits erahnen, dass eine generelle Klärung, ab wann eine Figur weit genug weg von den Exemplaren aus Billund ist, schwierig wird.
Eine Geschichte voller Missverständnisse?
Ebenfalls zur Sprache kamen die im September 2021 als gescheitert erklärten Verhandlungen, die an diesem Freitagnachmittag mit einigen bisher unbekannten Fakten, aber auch mit einer kleinen Überraschung aufwarten konnten: So gab Legos Anwalt an, dass er die abgegebene Verschwiegenheitserklärung durch die Veröffentlichung eines Wasserstandsvideos auf Klaholds Kanal „Johnny’s World“ als gebrochen und die Gespräche damit als beendeten ansah. Klahold hatte dagegen angegeben, dass diese von ihm bereits vorher als gescheitert angesehen wurden, da Lego in den Verhandlungen nie konkret wurde, was an der Figur von Qman geändert werden muss, damit diese unproblematisch sei. Sein Anwalt fügte hinzu, dass eine gütige Einigung nur mit einem Gesamtpaket möglich wäre, das auch eine Einigung über zukünftige Punkte beinhalten würde – unter anderem das Lego in Zukunft keine Beschlagnahmungen mehr veranlassen würde. Das wurde von der Klägerseite bis dato abgelehnt.
Der öfters gestellten Frage Seiferts, warum aufgrund des Videos die Gespräche seitens Lego als gescheitert angesehen wurden, wich von Gerlach immer wieder mit dem Argument der Verschwiegenheit aus. Beide Seiten kamen dem Anschein nach jedoch darüber überein, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handeln muss. Die Frage des Vorsitzenden nach einer Möglichkeit für weitere Gespräche und somit einer gütigen Einigung wurde seitens Klahold immer wieder positiv bescheinigt, während der Vertreter der Lego A/S vage blieb. Wenn die Gegenseite den Faden wieder aufnehmen möchte, würde er diesem nicht im Wege stehen, betonte aber mehrfach, dass er „das Tischtuch“ als zerschnitten ansehe.
Vorgehen von Lego kritisiert
Ein weiterer wichtiger Punkt, welcher in der Verhandlung immer wieder von Klaholds Anwälten aufgeführt wurde, war das Vorgehen seitens Lego. So kam der Vorwurf auf, dass sich das dänische Unternehmen gerne kleinere Händler heraussuchen würde, die sich einen Rechtsstreit mit Lego kaum leisten können, um dadurch „Angst und Schrecken“ zu verbreiten und andere Händler einzuschüchtern – um damit die Konkurrenz klein zu halten. Klahold könne sich die Auseinandersetzung leisten, da Qman im Hintergrund für die Kosten aufkommen würden, andere Importeure und Händler könnten das hingegen nicht. Für diese würde laut Anwalt Sascha Tamada bereits die Beschlagnahmung eines Containers das Aus bedeuten. Von Gerlach führte dagegen an, das Lego nicht „aus der Hüfte schießen“, sondern sich sein Vorgehen immer genau überlegen und alle Parteien gleich behandeln würde. Der Klageweg wäre somit eine genaue Abwägung und eben „nicht das Ergebnis einer zufälligen Prüfung oder einer Laune“. Das würde natürlich nicht gleichzeitig passieren und könnte sich daher auch einmal über einen längeren Zeitraum erstrecken. Wie groß dieser Zeitraum sein kann, nannte von Gerlach nicht. Werden jedoch die bisherigen Auseinandersetzungen der letzten Jahre nicht nur zwischen Lego und Klahold, sondern auch diverse Situationen mit Thomas Panke, besser bekannt als der Held der Steine, rekapituliert und die Reaktion der Klemmbaustein-Community als Bewertung herangezogen, darf sich das dänische Unternehmen nicht darüber wundern, dass eben genau dieser Eindruck entsteht.
Behandelt Lego wirklich alle gleich?
Das immer wieder durch den Vertreter von Lego vorgebrachte Argument, dass das Unternehmen aus Billund alle mutmaßlichen Rechtsverstöße gleich behandeln würde, bekommt bei genauerer Betrachtung jedoch erste Risse: So veräußert ein zur Funke-Media-Gruppe gehörender Medienshop bereits seit Längerem Sets von Kazi, wie unter anderem ein Feuerwehr-Set, ein Polizei-Set mit mehreren Fahrzeugen sowie einen Polizei-Truck. Bei letzterem stellt sich zudem die Frage, inwieweit hier Übereinstimmungen zu den Lego-Sets 7743 bestehen.
Ebenso werden bei Lidl sowohl online wie auch in den Filialen immer wieder Sets des Herstellers Delta-Sport Handelskontor GmbH angeboten, welcher über seine Marke Playtive ebenfalls Klemmbaustein-Sets vertreibt und deren Figuren deutlich identischer zur Mini-Figur von Lego sind, als es zum Beispiel bei den Figuren von Qman der Fall ist.
Gegen beide Händler ist die Lego A/S, dem Anschein nach, bisher jedoch nicht vorgegangen, obwohl das dänische Unternehmen hier ebenso seine Marke schützen müsste. Daher darf sich Lego nicht wundern, dass der Eindruck entsteht, dass der Hersteller eben nicht gegen finanzstärkere Unternehmen vorgeht, weil diese ebenso über die Mittel für einen längeren Rechtsstreit verfügen und dem Hersteller aus Billund somit ebenbürtig sind, sondern sich stattdessen lieber kleinere Händler aussucht, bei denen ein Rechtsstreit einfacher zu führen und der Einschüchterungseffekt somit größer ist. Auch Amazon verkauft einige Sets mit Figuren im eigenen Online-Shop, die selbst bei oberflächlicher Betrachtung in Sachen Markenrecht problematischer sein dürften, als diese, um die es in dem jetzigen Verfahren geht – und auch hier ist von einem Vorgehen seitens Lego nichts bekannt.
Woher kommt die Figur?
Wie bereits angedeutet, rückte kurzzeitig ein Linoos-Set besonders in den Mittelpunkt des Geschehens. Ausgangspunkt war eine angegebene mutmaßliche Markenrechtsverletzung in der damaligen Abmahnung seitens Lego, dass das Set aus der Super-Inventer-Reihe des Herstellers neben der eigentlich zum Set gehörenden Mini-Figur ebenso eine solche führen soll, die Lego als eine 1:1-Kopie seiner eigenen ansah. Dazu führte von Gerlach eine schriftliche Zeugenaussage der Kanzlei-Mitarbeiterin an, welche die Sets zum damaligen Zeitpunkt ausgepackt hatte und die Figur in der Verpackung vorgefunden habe.
Bereits in seinem Video zur Abmahnung führte Klahold an, dass die eigentliche, zum Set gehörende Figur, die auch in den Sets von Zhe Gao zu finden ist und die auch auf der Verpackung dargestellt wird, in einigen Punkten doch sichtbar von den Mini-Figuren von Lego abweichen würde. In dem Video ging Klahold zunächst davon aus, dass sich in der bestellten Charge einige Sets befunden haben, bei denen zwar die alternative Figur hinzugefügt, die Variante für den Rest der Welt jedoch nicht entfernt wurde. Zwischenzeitlich haben er und auch sein Lieferant beim Hersteller nachgefragt und die Information von Linoos direkt erhalten, dass diese schon länger keine Mini-Figuren im Lego-Stil nutzen würden, schon gar nicht die beanstandeten in Kombination mit dem vorhandenen Druck. So kann sich der Hersteller nicht erklären, wie die Figur in das Set hineingekommen sein soll.
Hoher Aufwand für problemfreie Figuren
In diesem Zusammenhang legte Klahold ebenso dar, wie sehr er darauf achte, dass er eben keine Sets mit eindeutigen Kopien der Mini-Figuren anbieten würde, sondern bewusst darauf achte, Figuren zu wählen, deren äußeres Erscheinungsbild „weit weg von Lego sind“. Würden Sets beim Hersteller dennoch entsprechende Figuren beinhalten, würde er diesen anweisen, die problematischen Figuren zu entfernen sowie den Karton und entsprechende Stellen in der Bauanleitung abzukleben. Wenn möglich würden die Mini-Figuren zudem durch alternative und seiner Meinung nach weniger problematische Exemplare ausgetauscht – womit die Sets für ihn auch deutlich teurer werden würden. Mehrfach betonte Klahold, dass er Legos Rechte respektiere und ihm nichts daran liege, deren Marke „zu zerstören“ oder diese aberkennen zu lassen. Für ihn gehe es einzig und alleine darum, eine Rechtssicherheit zu erhalten, um eben auch alternative Spielfiguren anbieten zu können.
Klaholds Anwalt übte im Anschluss erneut Kritik am Vorgehen des dänischen Unternehmens. So zielen die Maßnahmen seiner Aussage nach nur darauf ab, seinem Mandanten finanziell zu schaden und damit seine wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Er wiederholte zudem, dass sich viele Händler solch einen Rechtsstreit nicht leisten können und Lego darauf aufbauen würde. So habe das Unternehmen den besagten Container unter der Angabe von möglichen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmen lassen, obwohl im weiteren Verlauf markenrechtliche Verletzungen geltend gemacht wurden. Bei Verletzung des Urheberrechts wird der Beschuldigte normalerweise abgemahnt, unterzeichnet er die in der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht, geht die Auseinandersetzung dann ihren gerichtlichen Weg. Zu diesem Ergebnis kam im März des letzten Jahres auch Dr. Alexander Jeschke, Patentanwalt in der Kanzlei Weidner-Stern-Jeschke und ebenso zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und dem EUIPO.
Wie Jeschke in seinem Video findet auch Klaholds Rechtsvertreter das Vorgehen von Lego als keine respektvolle Art, miteinander umzugehen. Zudem liegen den Anwälten laut ihrer Aussage bis heute keine Informationen von Lego darüber vor, aus welchen Gründen überhaupt beschlagnahmt wurde – auch in der Verhandlung wurde dieser Punkt nicht klar benannt. Auch habe Lego nie die markenrechtliche Merkmale genannt, welche die dänische Figur überhaupt ausmachen würde. Das Unternehmen gebe somit nicht an, was es an Figuren nicht beanstanden würde. Die Weigerung, hier konkret zu werden, würde laut des Beklagten dazu führen, dass Lego im Grunde weiterhin alles abmahnen könnte was es wolle und Händler und Hersteller überhaupt keinen Anhaltspunkt besitzen, in welche Richtung sie ihre Figuren entwickeln können. Somit könnte jede weitere Figur einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Die fehlenden Angaben mache das Entwerfen entsprechender Figuren laut Klaholds Anwälten zu einer „Esotherik-Veranstaltung“. Auch auf die immer wieder an den Lego-Anwalt gestellte Frage, wie eine rechtlich einwandfreie Figur gestaltet sein muss, bleibt dieser weiterhin ungenau: „Der Gesamteindruck ist schwer in Worte zu fassen. Es geht um das visuelle Wiedererkennen“. Was dieses aber ausmacht, lässt er offen.
Fairer Wettbewerb gefordert
Klahold geht es nach eigener Aussage vor allem darum, „einen Raum für einen fairen Wettbewerb zu öffnen“. Für ihn nutze Lego aber seine Marke, um generell andere Figuren vom Markt fernzuhalten. Klaholds Anwalt Sascha Tamada fügte hinzu, dass Lego mit seiner Marke nicht nur die Mini-Figur, sondern ein ganzes Produkt schützen will. So sehe die Figur für ihn nicht wie eine Lego-Figur, sondern wie eine Klemmbausteinfigur aus.
Das sich Lego mit Informationen, wie weit eine Figur von der eigenen Schaffung entfernt sein muss, zurückhält, ist aus Unternehmenssicht jedoch mehr als verständlich – jede Angabe würde anderen Herstellern Anhaltspunkte bieten, an welchen Stellschrauben gedreht werden kann. Laut von Gerlach ahmen die beanstandeten Figuren das Original fast 1:1 nach. Daran würden auch minimale Änderungen, wie bei Qman einfach nur den Kopf auszutauschen, keinen Unterschied machen.
Legos Anwalt scheint wenig gut informiert
Hier schien der Anwalt der klagenden Partei jedoch nicht gut vorbereitet und informiert zu sein, denn sonst wäre ihm aufgefallen, dass die Figuren von Qman nicht, wie von Klahold ironisch festgestellt, „die Pobacken nach vorne tragen“, wie es beim dänischen Modell der Fall ist. Weitere Unterschiede kamen im Verfahren nicht zur Sprache, wie zum Beispiel die Hände, welche nicht nur angedeutete Finger besitzen, sondern sich auch in links und rechts unterscheiden. Ebenso sind die Arme der beanstandeten Figuren anders angewinkelt. Diese Unterschiede hätten bereits beim einfachen Betrachten, spätestens aber beim direkt Vergleich sofort auffallen müssen.
Darüber hinaus führte Legos Rechtsvertreter immer wieder an, wie viel Zeit und Aufwand das Unternehmen in die Entwicklung der Minifigur gesteckt habe. Laut seiner Erklärung wurde der Eindruck erweckt, ein Mitarbeiter habe über einen längeren Zeitraum hinweg in einem stetigen Prozess immer wieder an einer Figur gearbeitet, Ideen integriert, Änderungen vorgenommen oder Dinge weggelassen und sei am Ende irgendwann zu dieser Figur gekommen. Dem widersprach Klahold energisch und erklärte, dass, nachdem Playmobil im Jahr 1974 seine Spielfigur mit beweglichen Armen und zumindest zum Teil beweglichen Beinen eingeführt hatte, diese ihren Marktanteil in verschiedenen Ländern stetig ausbauen konnten und somit eine immer größer werdende Konkurrenz zum dänischen Erzeugnis darstellten. Lego hatte erst kurz nach der Einführung 1975 die in Klemmkreisen als „Kaulquappen“ beschriebenen Figuren auf den Markt gebracht. Diese besaßen lediglich einen zweiteiligen Körper mit angedeuteten Armen, aber keine Beine, sowie einen gesichtslosen gelben Kopf. Im Gegensatz zu den Figuren von Playmobil fiel bei diesen der Spielwert äußerst gering aus. Somit stand Lego laut Klahold unter Zugzwang und musste entsprechend schnell eine ähnlich bespielbare Figur auf den Markt bringen. Hierbei würde es sich somit um eine reine Auftragsarbeit handeln und nicht um ein Produkt, welches rein Zufällig entstanden sei.
Genauere Betrachtung
In der Zwischenzeit hatten sich beide Parteien vor dem Richterpult eingefunden, um die beanstandeten sowie weitere Mini-Figuren in Augenschein zu nehmen und anhand dieser ihre Argumente weiter auszutauschen.
Klahold fügte als weiteren Grund für die Gestaltung der angeblich Rechte verletzenden Figuren an, dass Kinder eine gewisse „Erwartungshaltung“ in die Mini-Figuren legen würden und diese daher in das vorhandene Größenschema passen müssen. Dem Einwurf einer der drei Richter, dass es lediglich einer gewissen Skalierung bedürfe, um sich von der Lego-Variante zu entfernen, entgegnete er, dass dabei auch die komplette Bausteinumgebung im Kinderzimmer mitwachsen müsse – ansonsten würde die Figuren nicht mehr in die vorhandenen Bauwerke und Fahrzeuge passen. Solche Figuren würden von Kindern seiner Meinung nach aber abgelehnt und hätten am Markt keine Chance. Als Beispiel nannte er „Jack Stone“, mit der Lego 2001 eine neue Themenwelt startete. Die namensgebende Figur war zwar deutlich detailreicher ausgearbeitet als die bekannte Mini-Variante, überragte diese bei einer Größe von 5,5 cm jedoch mit 1,5 cm um einen ganzen Kopf. Durch diesen Größenunterschied war sie nicht mehr kompatibel mit dem auch heute noch vorhandenen Stadt- beziehungsweise City-Maßstab. Aus diesem Grund wurde die Figur von Kindern nicht angenommen, womit sie aus Kinderzimmern weitestgehend ausgeschlossen blieb und 2003 wieder eingestellt wurde. Durch die großen Hoffnungen und der aufwendigen Entwicklung entwickelte sich Jack Stone seinerzeit zu einem großen finanziellen Misserfolg für Lego.
Weiter führte Klahold aus, dass Figuren darüber hinaus aufnoppbar sein müssen, damit mit diesen gespielt werden kann. Als von den Richtern eine Cobi-Figur als Beispiel dafür ausgewählt wurde, dass es dem Anschein nach sehr wohl möglich sei, anders ausschauende Figuren entwerfen zu können, führte Klahold genauso dieses Argument an. So handele es sich seiner Meinung nach bei der Figur des polnischen Herstellers eben nicht um eine Spielfigur – sie sei weder sitzend aufzuklemmen und würde damit in keinem Fahrzeug oder auf keinem Stuhl an ihrem Platz verweilen. Genau diese Eigenschaften mache aber die Spielbarkeit einer Figur in der Klemmbausteinwelt aus. Die Cobi-Figur biete diesen Spielwert seiner Meinung nach nicht, dafür sei sie aber auch nicht geschaffen worden: Cobi richtet sich mit seinem Portfolio und seinen Themenwelten, die mittlerweile hauptsächlich aus Militärmodellen besteht, an Erwachsene und die Figuren dienen eher als Zubehör für Dioramen. Einen ähnlichen Spielwert sah Klahold auch bei den Friends-Figuren von Lego.
Gegenbeispiel
Dann wurde Legos Anwalt von Gerlach doch noch etwas konkret, in dem er als Gegenbeispiel die Figur von Mega Construx des Spielzeugherstellers Mattel als Beleg ins Spiel brachte, das Figuren sehr wohl anders gestaltet und dennoch aufnoppbar sein können und es hierfür einen großen Spielraum gebe. Klahold konnte jedoch auch hier Nachteile nennen: Durch die dünneren Beine und nur zu etwa 50 Prozent umschlossenen Aufnahmen für Noppen wäre die Klemmkraft und damit die Haftung deutlich geringer als bei den beanstandeten Figuren.
Tendenz zu erkennen
Auch wenn Richter Wilko Seifert am Ende die Figur von Zhe Gao am weitesten vom dänischen Vorbild entfernt sah, wurde jedoch schnell deutlich, dass dieser eher den Argumenten Legos folgen dürfte. Trotz mancher Unterschiede bei der Gestaltung des Kopfes, Arme oder Beine würde der Gesamteindruck seiner Aussage nach immer noch eine deutliche Ähnlichkeit zur Ausführung von Lego aufweisen.
Auch Klaholds Anwalt sieht nach Ende der über drei Stunden andauernden Verhandlung das Pendel eher Richtung Lego schwingen. Dennoch forderte er weiterhin, die Klage abzuweisen. Darüber hinaus will man sich nicht geschlagen geben und gegebenenfalls seine Hoffnungen auf die nächste Instanz setzen. Ob es dazu kommt, ist aber noch nicht endgültig besiegelt, denn Lego hatte noch während der Verhandlung die eigene Gesprächsbereitschaft bekräftigt. Das ist auch der Grund, warum Klahold der Verhandlung etwas Positives abgewinnen kann: „Es kann gut sein, dass die Vergleichsgespräche mit Lego wieder aufgenommen werden. Sie haben angedeutet, dass wir noch einmal reden können“. Dem Anschein nach scheint das Tischtuch doch nicht gänzlich zerschnitten zu sein und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung weiter gegeben.
Eine Entscheidung in der ersten Verhandlung soll am 15. Juli 2022 fallen. Vielleicht haben sich die Kontrahenten bis dahin aber doch noch geeinigt – die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Als Zuhörer der Verhandlung hatte man trotz der teils schlechten Akustik immerhin einen interessanten Nachmittag, manchmal sogar etwas zu lachen und die Erkenntnis, dass Gerichtsverhandlungen eben nicht immer so dramatisch wie im Fernsehen sind, sondern auch freundlich ablaufen können.
Update 24. Mai 2022
Mittlerweile hat auch Thorsten Klahold ein Video zum ersten Verhandlungstag veröffentlicht, das weitere Einblicke bietet. So unter anderem in Argumente, auf die das Gericht seiner Aussage nach nicht eingegangen ist und welche, die nicht mehr vorgetragen werden konnten. Darüber hinaus gibt er eine eigene kleine Einschätzung, wie es nun weitergehen wird.
Wie bereits beschrieben war das Medieninteresse an der Auseinandersetzung groß und dementsprechend haben auch diverse Medien darüber berichtet. Das Thema aufgegriffen hat auch die Bild-Zeitung, welche sich bereits zur Beschlagnahmung der Sets wie gewohnt nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert hatte. Mit der aktuellen Berichterstattung wird der Vorsprung in Sachen „Bock abschießen“ in den Augen nicht weniger sogar noch weiter ausgebaut – in den Augen der Redaktion ist es schon als Leistung anzusehen, aus einer 3-stündigen Verhandlung solch einen Artikel zu generieren.
Alleine der erste Absatz lässt die Frage aufkommen, ob Lego nun auch die Bild-Zeitung abmahnen wird. Da das Unternehmen nach eigener Aussage alle mutmaßlichen Rechtsverstöße gleich ahndet, müsste dieses, wenn im Artikel von Lego-Steinen die Rede ist, welche „nicht vom dänischen Hersteller kommen“, ebenfalls tätig werden – bei Thomas Panke hat dies dem Anschein nach ausgereicht. Darüber hinaus wird Klahold eben mal in „Thomas“ unbenannt.
Dass die „Bild“ es mit Urheberrechten nicht so genau nimmt, dürfte ebenfalls nicht unbekannt sein – da macht der veröffentlichte Artikel keine Ausnahme. So wird kurzerhand ein Bild aus einem Video von Klahold genommen und als Quelle „privat“ angegeben – ganz davon abgesehen, dass das Bild nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. „Da werde ich auch noch mal mit denen drüber reden müssen“, so Klahold in seinem aktuellen Video.
Qman nicht von Qman
Auch bei der Gegenüberstellung des Troopers von Lego mit der angeblichen Variante von Qman hat der zuständige Redakteur nicht wirklich Sorgfalt walten lassen. Klahold kannte diesen bis dato gar nicht und konnte die Figur daher bisher auch nicht verkaufen. Darüber hinaus stellt Qman seiner Aussage nach auch gar keine Trooper her. „Ich denke der ist sooo geheim, dass selbst Qman den nicht kennt“, so Klahold auf Twitter.
Eine kurze Bildersuche bringt jedoch schnell Licht ins Dunkel: So ist die Figur unter anderem eine in einem Set von mehreren Imperiums-Figuren, welches auf AliExpress veräußert wird. Wird das dritte Bild aus der Galerie ausgewählt, ist der vermeintliche, aber nicht von Qman stammende Trooper zu sehen. Oben links ist sogar noch ein chinesisches Zeichen zu erkennen, welches der Redakteur vergessen hat zu entfernen. Nur ist weit und breit keine Angabe von Qman als Hersteller zu sehen. Absicht? Unvermögen? Es bleibt spannend!
Update 12. August 2022
Wie befürchtet ist das Landgericht Düsseldorf in der Causa Lego vs. Steingemachtes den Argumenten des dänischen Marktführers gefolgt. Das Urteil ist aktuell noch nicht in der Datenbank des LG Düsseldorf zu finden. Sobald dies erhältlich ist werden wir uns eingehend damit befassen und berichten. Wie immer gilt: Lieber etwas warten und vernünftig recherchiert, als ein Schnellschuss mit Fehlern.
26 Kommentare
pema22
Vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung. Sehr informativ.
Michael Schäfer
Aber gerne doch! 😉
Jobb
Danke für den Bericht! Von Thorsten ist ja leider noch nichts zu hören.
Spannend ist der richterliche Kommentar zur Zhe Gao-Figur, dass dort die Entfernung zu Lego merklich genug sei.
Wenn Qman also den Bubble Head mit mehr Funktionalität und mehr Rundungen ausstattet, sollte es also gehen.
Die Mega Contrux-Figuren hingegen finde ich nicht so toll, die wirken “flimsy”.
Michael Schäfer
Erst mal: Bitte schöööön! 😉
Du hast da was missverstanden. Der Richter meinte, dass die Zhe-Gao-Figur am weitesten von allen von der Lego-Figur weg ist – ob das aber ausreicht werden wir am 15. Juli wissen. Aktuell scheint es aber nicht so.
Jobb
Ahh!
Steht die Zhe Gao-Figur denn auch zur Debatte? Ich dachte, es geht “nur” um Qman oder wird die Steingemachtes GmbH für mehrere Importe und Markenrechtsverstöße angegriffen?
Ich hoffe, dass die Zhe Gao-Figur dann durchkommt. Dann hätte man eine Figur, die in richtigen Maßstab ist, die richtige Funktionalität besitzt und die soweit unterschiedlich ist, dass sievon Lego nicht mehr blockiert werden kann.
PS: Auf der Mobilandsicht ist der Button für die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten extrem winzig dargestellt.
Sven
Das ist aber ja eigentlich eins der Hauptziele von Lego. Wenn es passieren könnte, dass sie vom Gericht gezwungen werden, sich dazu zu äußern, wie eine Figur auszusehen hat, damit sie nicht gegen das Markenrecht verstößt, wird eine außergerichtliche Einigung plötzlich doch möglich.
Die außergerichtliche Einigung hat den Vorteil, dass sie nur zwischen den beiden Partner gilt und nicht darüber gesprochen werden darf, dementsprechend ist Thorsten ggf. aus dem Schneider, aber mit allen anderen Händler kann Lego genauso weiter verfahren wie bisher. Also eine fast perfekte Lösung für Lego, eine katastrophale Lösung für den restlichen Markt.
Und genau das ist eben der Punkt, Lego hat kein Problem über Jahre hinweg durch alle Instanzen zu gehen, auf jeden Fall wird dieses so vermittelt. Also freut sich die kleinere Partei über die Einigung, damit endlich Ruhe ist.
Ich würde mir wünschen, dass es keine solche Einigung gibt und Lego endlich mal dazu gezwungen wird öffentlich Tacheles zu reden, alles anderen ist so wie es seit 20 Jahren läuft, sei wie mit Sluban, Cobi und ggf. weiteren.
Für alle anderen wäre eine Einigung die unschönste Lösung.
Michael Schäfer
Da bin ich völlig bei Dir. Jede Aussage darüber, was bei einer Figur nicht beanstandet würde, spielt der Konkurrenz ja in die Hände. Das sich Lego dabei bedeckt hält ist daher verständlich.
Die Sache mit der Einigung sehe ich etwas anders. Du hast in der hinsicht natürlich recht, dass die Abmachung nur zwischen den beiden Parteien gilt. Wenn es aber jetzt ein Hersteller wäre, würde dieser dann vielleicht seine Figur ändern – und würde damit ebenso Anhaltspunkte geben. Was anderes wäre es, wenn Lego sagt, ihr dürft die Figur wie unsere gestalten, dafür bekommen wir Lizenzgebühren – das könnten andere nicht für sich nutzen.
5N00P1
Danke für den guten und sachlichen Bericht!
Jens
Sehr übersichtlich zusammengefasst, vielen Dank dafür.
Eine Kleinigkeit muss ich aber anmerken:
Wie heißt der Held der Steine??? 😀
Michael Schäfer
Besten Dank!
Ja, bei so vielen Namen kann man schon mal durcheinander kommen. Und beim ganzen Korrekturlesen ist es natürlich keinem aufgefallen..;-)
Danke für den Hinweis!
Matze
Danke für den ausführlichen Bericht!
Eine Verständnisfrage: wurde der Abschnitt “Behandelt Lego wirklich alle gleich?” so auch vor Gericht erläutert oder ist das Hintergrundinfo von euch?
Michael Schäfer
Sowohl als auch. Es wurde auch selbst ein Set (können auch mehrere gewesen sein) gezeigt, diese waren vom Zuschauerbereich aber nicht zu erkennen. Wir haben dann, dank Schwarmhilfe, noch andere rausgesucht/gefunden.
onkelalbert
Toller Bericht, vielen Dank!
Michael Schäfer
Immer wieder gerne! 😉
Matthew Croft
Der absolut BESTE Artikel zu diesem Thema, Chapeau!
Michael Schäfer
OK….jetzt wird es unheimlich…;-)
Besten Dank für das Lob!
Johnny
Aber er hat ja Recht. In der gesamten journalistischen Aufarbeitung ist nichts zu finden was besser und ausführlicher ist!
Michael Schäfer
Ich bin ja schon ruhig…;-)
Andreas
Super toller Bericht.
Was bedauerlich ist, dass der Richter eine Tendenz zeigt die Richtung Lego geht.
Da muss ich mich Fragen, standen schon die Geldkoffer für die Richter schon bereit?
Michael Schäfer
Soweit würde ich jetzt nicht gehen. Es ist bekannt, dass erste Instanzen bei solchen Dingen eher in Richtung Rechteinhaber tendieren. Dies lässt sich auch bei vielen ähnlich ausfallenden Urteilen im IT-Bereich beobachten.
junichs
Danke für den Beitrag.
Von welchem Hersteller ist die 3. Figur von Links auf dem oberen Bild? Neben der Legofigur.
Die finde ich auch sehr weit weg.
Hoffe, es findet sich endlich eine Einigung mit der alle leben können.
Michael Schäfer
Die mit dem Aktenkoffer? Das ist die Figur von Zhe Gao, von der auch der Richter meinte, dass sie am weitesten weg wäre…da fallen aber die Arme an den Ellenbogengelenken gerne ab…
Legorichter
Selbst als Zivilrichter, aber ohne Kenntnis des hier relevanten materiellen Rechts, rein prozessual:
Ich habe mir das Video von Thorsten angeschaut: Sofern es zutrifft, dass am 15.7. ein Hinweisbeschluss ergehen soll, handelt es sich nicht um das Urteil in dieser Instanz.
Dafür spricht auch, dass offenbar das Gericht gerne einen Zeugen vernommen hätte, der aber nicht anwesend war. Einen Zeugen vernimmt man dann, wenn ein Vorbringen streitig ist und damit eine Partei – nämlich diejenige, die die Beweislast hat – diesen Beweis nun erbringen muss.
Wenn das Gericht also diesem argumentativen Weg weiter folgen will – es kann seine Meinung allerdings auch wieder ändern, vielleicht ändert sich auch nochmals der Prozessstoff durch ein Schreiben der einen oder anderen Seite – dann wird am 15.7. kein Urteil verkündet werden.
Christian
Bei BlueBrixx kann Sets von Sembo mit Minifiguren kaufen die fast nicht von denen des Marktführers zu unterscheiden sind.Bei den Gudifiguren(auch bei BB zu kaufen)passen ohne Probleme die Beine von Lego Minifiguren dran.
Warum ist das kein Problem?
Michael Schäfer
Die Auseinandersetzung zwischen Lego und BB ist ja auch noch nicht zu Ende…
Andreas
Habe mir das Video von Johnny’s World angeschaut und muss sagen ich bin über das Urteil geschockt. Ich glaube das der Richter keine Eier in der Hose hatte um die Klage von Lego abzuschmettern. Ist mal wieder ein trauriger Punkt in unserem Rechtssystem. Ich hoffe er geht in die nächste Instanz und macht keinen Rückzieher. Sonst glaube ich das der Laden dicht gemacht werden muss.