Über die geschützten Teile von Lego entbrennt sich immer wieder neuer Streit. Dabei geht es weniger darum, dass Lego seine Steine schützen lässt, sondern vielmehr darum, dass einige Experten die Schutzwürdigkeit bestimmter Teile in Frage stellen. Bausteineckeninhaber Matthias Witteyer will das nicht länger hinnehmen und gegen einige der Eintragungen vorgehen – mithilfe der Community und eines Vereins. Neues gibt es auch über die Causa Die Klemme und Lego zu berichten.
Das Geschmacksmuster, eine Geschichte voller…
Der Design-Schutz oder auch Geschmacksmusterschutz genannt, ist ein Schutzrecht, das in der Europäischen Union bereits für viel zurückgehaltene und beschlagnahmte Ware gesorgt hat. Problematisch daran ist vor allem, dass es sich um ein sogenanntes ungeprüftes Recht handelt. Soll heißen: Jeder kann ein Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einreichen. Dadurch gilt der Schutz im Grunde mit der Einreichung des Antrages, also, von der Bearbeitungszeit einmal abgesehen, mehr oder weniger sofort.
Ein angemeldeter Schutz muss dabei im Wesentlichen nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Die Gestaltung muss neu sein, es darf also kein identisches Design vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden sein. Zum Zweiten muss die Gestaltung eine Eigenart besitzen, die es dem informierten Benutzer ermöglicht, das Design von anderen zu unterscheiden. Außerdem darf dabei die Funktion nicht die Form bestimmen. Auch wenn der Schutz sofort wirksam wird, räumt das Gesetz Mitbewerbern noch eine gewisse Frist ein, innerhalb derer sie gegen die Eintragung vorgehen können – unter anderem, wenn das Design eben nicht neu ist oder sich ihrer Meinung nach nicht ausreichend von anderen Designs unterscheidet. Erst in diesem Fall wird die Eintragung von der zuständigen Behörde geprüft. Aber auch nach Ablauf dieser Frist kann gegen die Eintragung vorgegangen werden, dann allerdings nur mit erheblich größerem Aufwand.
Das Vorgehen kann dabei zu teils skurrilen Szenarien führen, wie unter anderem im Dezember 2020, als die Lego A/S über einen in Alicante ansässigen Repräsentanten eine 1 × 5er Plate als Geschmacksmuster für die Locarno Klasse 21.01, die unter anderem „Spielbausteine [Konstruktionsspielzeug]“ umfasst, anmeldete. Diese wies eine große Ähnlichkeit zu insbesondere von Cobi, aber auch von anderen Herstellern verwendeten Bausteinen auf. Zudem wird die 1 × 5 er Plate nicht selten als das Symbol der alternativen Klemmbausteinszene angesehen, womit auch ihre Verbreitung hinreichend beschrieben ist. Allerdings hat der dänische Marktführer Anfang Februar 2021 den Schutz auf dieses Design aufgegeben. Warum, ist unklar.
Legos Geschmacksmuster auf dem Prüfstand
Um etwas mehr Rechtssicherheit in die Bausteinszene zu bringen, will Matthias Witteyer, Inhaber der Bausteinecke gegen Teile vorgehen, deren Design durch ihre Funktion bestimmt wird und die dadurch nur schwer geändert werden können oder bei denen eine gewisse Schöpfungshöhe fehlt. Da dies auch mit gewissen Kosten verbunden sein wird, will er das Vorgehen mithilfe der Community und des Vereins „Bausteinkreis“, dessen Vorsitzender er ebenso ist, umsetzen. Witteyer betont aber gleichzeitig, dass es dabei nicht darum gehe, Lego mit dem Vorgehen zu schaden oder direkt gegen den dänischen Marktführer vorzugehen – es soll lediglich für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden.
Damit die ersten Löschungsanträge beim DPMA und beim EUIPO gestellt werden können, hat Witteyer demVerein eine erste Spende von mehreren tausend Euro zukommen lassen, mit der die ersten Kosten beglichen werden sollen. In Zukunft sollen durch Mitgliedsbeiträge und weitere Spenden die weiteren Unkosten gedeckt sowie für kommende Instanzen Rücklagen gebildet werden. Hier hofft Wittermeyer auf eine rege Unterstützung durch die Klemmbausteingemeinschaft, wie er im Gespräch mit Just Bricks mitteilte. Da die Gründung des Vereins noch nicht so lange zurückliegt, gibt es noch keine Online-Anlaufstelle, in Form einer Website, für eine Anmeldung, was sich aber in naher Zukunft ändern soll. Derzeit muss der Antrag noch per E-Mail an info@bausteinkreis.de gestellt werden. Weitere Informationen, wie der Verein unterstützt werden kann, können dem von Witteyer auf dem YouTube-Kanal der Bausteinecke veröffentlichten Video entnommen werden.
Doch das ist nicht die einzige Aufgabe, der sich der Verein verschrieben hat, so soll auch die Bekanntheit der alternativen Bausteine und Hersteller erhöht werden.
Die Klemme: Die Eulen sind nicht, was sie scheinen …
Auch zur Causa Die Klemme hatte Witteyer in seinem Video Neues zu berichten: So wurde ihm seiner Aussage nach zugetragen, dass das Vorgehen gegen Besitzer Markus Leopold-Blaim gar nicht von Lego beziehungsweise der für das Unternehmen tätigen Anwaltskanzlei initiiert worden sei, sondern von einem oder mehreren Lego-Händlern in Wien. Diese sollen seiner Schilderung nach wegen der Klemme an Lego herangetreten sein und hätten gefordert, dass das Unternehmen gegen den Händler vorgehen soll. Lego habe der Schilderung nach jedoch nicht die Absicht dazu gehabt. Daraufhin sollen der oder die Händler selbst den Zoll über die Ware von Leopold-Blaim informiert haben. Dadurch wurde ein Mechanismus in Gang gesetzt, der Lego wiederum keine andere Wahl ließ, als aktiv zu werden. Sollte dies zutreffen, wäre das dänische Unternehmen zu Unrecht in die Schusslinie vieler Klemmbaustein-Fans geraten.
Lego spielt doch fair
Darüber hinaus fand Witteyer für manche Bausteinfreunde eher ungewöhnliche Worte Richtung Lego, in denen er versuchte, das Bild, das viele Baumeister dieser Tage von Lego haben, ein wenig zurechtzurücken. So berichtete er, dass sich der Marktführer bei allen Abmahnungen, egal ob gegen ihn selbst oder gegen andere Händler, immer sehr fair verhalten habe. So habe das Unternehmen bei den ihm bekannten Abmahnungen weder Schadensersatz noch die Kosten für das Vorgehen gefordert, was jedoch in der Wirtschaft völlig normal gewesen wäre und bei einer Kanzlei wie Hogan Lovells sehr schnell sehr teuer hätte werden können. Als Beispiel führt Witteyer auch an, dass er seinerzeit unwissentlich gegen die von ihm unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die Xingbao-Minifiguren verstoßen habe, da er vergessen hatte, die Abbildungen der Figuren auch in der Anleitung zu überkleben. In diesem Fall hätte Lego die in der Unterlassungserklärung vorgesehene Vertragsstrafe direkt einfordern können, stattdessen wurde er lediglich im Rahmen einer zweiten Abmahnung, die aber noch andere Aspekte führte, auf sein „Fehlverhalten“ hingewiesen.
Die Schilderungen des Inhabers der Bausteinecke decken sich dabei mit Aussagen von anderen abgemahnten Händlern, die sich in Gesprächen mit Just Bricks ähnlich geäußert haben. Auch Thomas Panke, besser bekannt als der Held der Steine, wurde entgegen den meisten Meldungen in Bezug auf Videos in denen er Steine alternativer Hersteller als „Lego“ bezeichnet hat, nicht abgemahnt, sondern lediglich von Lego auf das Fehlverhalten hingewiesen und zur Löschung der entsprechenden Videos aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass Lego bei bestimmten Schutzrechten bei Kenntnis einer Rechtsverletzung aktiv werden muss, da ansonsten der Verlust des Schutzes droht.