Seit knapp einem Jahr schwelt mittlerweile die Auseinandersetzung zwischen der Lego A/S und der Steingemachtes GmbH vor sich hin und flammt zwischendurch immer mal wieder heiß auf. Wie Just Bricks nun in Erfahrung gebracht hat, ist für den Januar 2022 ein erster Verhandlungstermin angesetzt.
Erster Verhandlungstermin bestätigt
Wie von der Pressesprecherin des Landgerichtes Düsseldorf auf Nachfrage von Just Bricks mitgeteilt wurde, ist die Verhandlung des Rechtsstreites derzeit am 28. Januar 2022 um 10:30 Uhr im Raum 2.123 des Gerichtes vorgesehen. Das dazugehörige Aktenzeichen trägt die Nummer 38 O 91/21, worunter später beispielsweise auch das Urteil veröffentlicht wird. Nach Information von Just Bricks handelt es sich um eine öffentliche Verhandlung, wodurch Zuschauer zu der Verhandlung zugelassen sind. Potenzielle Zuschauer sollten vor dem Verhandlungstermin jedoch noch mal überprüfen, ob das genannte Datum sowie der Verhandlungsort weiterhin Bestand haben, da sich diese auch im Nachgang, etwa bei eventuell größerem öffentlichem Interesse, noch ändern können.
Der genaue Gegenstand der Verhandlung ist bisher nur den Beteiligten bekannt, daher stellt sich weiterhin die Frage, welche Aspekte der bisherigen Ereignisse des letzten Jahres an diesem Tag verhandelt werden.
Eine Geschichte voller Ereignisse
Im Dezember 2020 sah sich die Steingemachtes GmbH einer Abmahnung von Anwälten des dänischen Marktführers ausgesetzt – auch wenn das Schreiben damals diesen Begriff noch nicht trug. Gegenstand des zuerst per E-Mail und später auch postalisch zugestellten Schreibens waren die Minifiguren der Hersteller Qman, Cogo und Linoos, welche Bestandteile von Sets sind, die der Paderborner Klemmbausteinhändler online und in seinem Ladengeschäft sowie teilweise auch im Großhandel zum Verkauf anbot. Die Abmahnung der genannten Minifiguren sorgte, bis auf eine Ausnahme die auf ein Versehen des Händlers zurückzuführen ist, für Verwunderung bei Anhängern alternativer Klemmbausteine, unterscheiden sich die Minifiguren der beanstandeten Sets optisch doch deutlich von denen des dänischen Marktführers. Dieser Punkt der Abmahnung bezieht sich insbesondere auf das Markenrecht, da Lego in diesem Fall eine zu deutliche Nähe zu seinen, als 3D-Marke registrierten, Minifiguren sieht. Zudem wurde in dieser Abmahnung das Verpackungsdesign einiger Sets der Marke Cogo bemängelt. Bis auf die beanstandeten Sets von Cogo lehnte Thorsten Klahold als Geschäftsführer der Steingemachtes GmbH eine von den Anwälten des dänischen Unternehmens geforderte Unterlassungserklärung jedoch ab.
Eskalation
Noch weitaus weiter ging Lego im Rahmen der Beschlagnahmung eines Containers im Februar dieses Jahres, die auch mit einer Eintragung in das Zollinformationssystem (ZIS) einherging. Hierbei wurden Steingemachtes anfänglich nicht weiter spezifizierte Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Im weiteren Verlauf wurde jedoch klar, dass es bei der Beschlagnahmung insbesondere um die in einigen Sets enthaltenen Minifiguren ging, welche vor allem markenrechtlich geschützt sind. Zumindest wurde nach der Freigabe eines Teils Containerladung offenbar, dass die Qman-Minifiguren der Mädchenserien von Lego nicht beanstandet wurden, wenn diese über einen Bubblehead verfügen. Diese Sets wurden vom Marktführer freigegeben.
Zwischenzeitliches Zeichen der Entspannung
Bereits Ende März begann sich das Bild jedoch überraschend zunächst zu wenden, deuteten die Anwälte von Lego die Gesprächsbereitschaft ihres Mandanten an, woraufhin Anfang April erste Gespräche zwischen beiden Parteien angekündigt wurden. Inwieweit hierbei die bereits vorher zugesicherte Übernahme der Lagergebühren für die beschlagnahmte Ware sowie der Anwaltskosten für den gesamten Rechtsstreit und damit auch die Minderung des finanziellen Druckes auf Klahold durch Qman eine Rolle spielten, bleibt offen. Es darf aber angenommen werden, dass sich das dänische Unternehmen sein Vorgehen etwas einfacher vorgestellt hat, sah es sich doch, unter anderem aufgrund der öffentlichen Bekanntgabe der Vorkommnisse durch Klahold und der darauf ins Leben gerufenen Spendenaktion sowie dem darauf einsetzenden Medieninteresse, großer Kritik ausgesetzt. Die Gespräche selbst fanden aus der Sicht von Klahold in einer gefühlt sehr freundlichen sowie ziel- und lösungsorientierten Weise statt. Darüber hinaus hatte sich dieser im Rahmen der Gespräche unter anderem eine vom dänischen Hersteller akzeptierte Vorgabe für Minifiguren erhofft, die in der technischen Umsetzung die gleiche Bespielbarkeit bieten würde, wie die markenrechtlich geschützte Minifigur des Marktführers. Doch obwohl die Gespräche nach Aussage Klaholds sehr konstruktiv verlaufen seien sollen, wurde Anfang September das Scheitern selbiger verkündet. Klahold gab weiterhin an, eine außergerichtliche Einigung zu jedem Zeitpunkt bevorzugt zu haben.
Wird es eine bindende Entscheidung geben?
Ob es bei der hier angesetzten Verhandlung bereits eine endgültige Entscheidung geben wird, darf angezweifelt werden. Vielmehr ist ein durch mehrere Instanzen gehendes Verfahren zu erwarten, bevor es ein rechtlich bindendes Urteil geben wird.
Update 18. Januar 2022
Der Beginn der Verhandlung im Rechtsstreit zwischen der Lego A/S und der Steingemachtes GmbH hat sich verschoben. Dies wurde auf Nachfrage von Just Bricks von Seiten des Landgericht Düsseldorf durch seine Pressesprecherin bestätigt. Der neue Termin ist nun für den 4. März 2022 angesetzt. Ein Grund für die Verschiebung wurde nicht genannt.
Update 2. März 2022
Der Verhandlungsbeginn zwischen der Lego A/S und der Steingemachtes GmbH wurde erneut kurzfristig verschoben. Ein neuer Termin ist vom Landgericht Düsseldorf bisher nicht genannt worden.
Update 15. Mai 2022
Mit rund vier Monaten Verspätung soll nun am 20. Mai 2022 die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Lego und der Steingemachtes GmbH starten. Austragungsort wird der Saal 2.123 des Landgericht Düsseldorf sein, Beginn 13.45 Uhr. Rückenwind könnte Thorsten Klahold als Geschäftsführer des beklagten Unternehmens durch die zuletzt ergangene Entscheidung der Löschungsabteilung des EUIPO in der Sache zur Löschung der Unionsmarke der Lego-Minifigur erhalten, auch wenn diese im Endergebnis positiv für Lego ausging. In seiner aktuellen sowie auch bereits in früheren Entscheidungen haben sowohl das EUIPO als auch Lego selbst Aussagen getätigt, die für den Marktführer eventuell noch einen Stolperstein darstellen könnten – gerade in Bezug auf die Möglichkeit alternativer Minifiguren wie auch zum sitzenden Aufnoppen der Figuren durch Noppenaufnahmen auf der Rückseite der Beine.
Im Gespräch mit Just Bricks betonte Klahold zudem noch einmal deutlich, dass ihm nichts daran liege, die Aberkennung der Unionsmarke für Lego zu forcieren – ihm liegt lediglich daran, gerichtlich feststellen zu lassen, ab wann eine Minifigur rechtlich weit genug von der Variante des Marktführers entfernt ist.
17 Kommentare
Wolfgang Rahlfs
Bitte informieren Sie mich über die Gerichtsverhandlung am 28.01.2022 um 10:30 im Landgerichtes Düsseldorf
Michael Schäfer
Alles über was berichtet werden kann wird hier zu finden sein.
A. Ritter
Hallo,
könntet ihr auch mal zur Übernahme von BlueBrixx durch einen Investor recherchieren? Hat Klaus Kliunke das Unternehmen verkauft? Und dann vielleicht auch noch zu den Star Trek Modellen von Modbrix, weil da doch auch BlueBrixx die Lizenz hat dachte ich. Da würde mich eure Meinung sehr interessieren. Vielen Dank!
Michael Schäfer
Da haben wir ja hier schon was drüber geschrieben: https://justbricks.de/news/2021/09/vendis-capital-wird-mehrheitseigner-von-blue-brixx-7076/
Und nur weil jemand eine Lizenz von etwas besitzt, bedeutet das ja noch lange nicht, dass andere nicht auch eine Lizenz haben können.
BrickTrick
Ich hatte mich mal für die Modbrix Sets interessiert, dort aber keine Infos zu einer Star Trek Lizenz gefunden. Wisst ihr da also mehr darüber? Seit der Razor Crest Sache bin ich bei Modbrix sehr vorsichtig geworden, die arbeiten sehr oft nicht wirklich sauber was Lizenzen und Marken angeht…
Michael Schäfer
Da wissen wir leider auch nichts drüber.
NoppenMax
@BrickTrick: Ich denke nicht, dass Modbrix dafür eine Lizenz hat. Klaus Kiunke ist ein zu guter Geschäftsmann, um sich eine so bekannte Lizenz mit jemandem zu teilen, wenn er sie frisch abschließt. Außerdem würden sie es dann ja auch auf ihrer Seite bewerben. Modbrix ist in Deutschland wirklich im unteren Sektor der Vertrauenswürdigkeit was solche Dinge angeht. Aber hier auf der Seite werden Plagiate immer erstmal verteidigt, denn “die Leute kaufen es ja eh, dann können wir auch darüber berichten”. Siehe Corner Theme Park…
Michael Schäfer
Ich bezweifle aber, dass BB hier eine Exklusiv-Lizenz bekommen hat. Das hätten andere bei anderen Spielwaren sicherlich schon längst gemacht.
Der letzte Satz geht dagegen so ziemlich an der Realität vorbei. Was ist besser? Wenn Klemmer Sets kaufen, ohne zu wissen, dass es “geklaute” MOCs sind? Totschweigen? Oder die Information geben, worum es sich handelt und jeder anhand dieser für sich selbst entscheiden kann? Darüber hinaus versuchen wir immer zur Original-Anleitung zu verlinken und versuchen den Leser/Käufer dazu zu animieren auch das “Original” zu kaufen, damit der Designer auch was davon hat. Und ja, gekauft würde es so oder so – wenn es in den Geschäften liegt oder online angeboten wird. Wenn es nicht “publik” gemacht werden würden, würden es weniger Menschen wissen. Und was wir von Plagiaten halten, haben wir ebenso mehr als einmal deutlich gemacht. Das Problem ist nun mal vorhanden und verschwindet nicht, wenn man nicht darüber informiert. Daher läuft für mich die Kritik doch irgendwo ins Leere.
Guido Gössler
Ich frage mich zwar, was diese Diskussion unter diesem Beitrag soll, aber hier mal meine Ansichten dazu:
Es stimmt nicht, dass wir nur positiv über Modbrix berichten. Das ist auch bei der Diskussion um vermeintliche GoBricks-Steine des Händlers (https://justbricks.de/news/2021/02/ist-gobricks-nicht-immer-gleich-gobricks-5528/) vermutlich deutliuch geworden, wo wir den Sachverhalt deutlich hinterfragt haben. Weitere Berichte unsererseits über Modbrix und deren Produkte liegen weit zurück und beinhalten oft auch die lizenzrechtlichen Aspekte.
Wie es bei den an das Star Trek Universum angelehnten Modellen des Belheimer Händlers lizenzrechtlich bestellt ist, wissen wir auch nicht, jedoch ist sich Modbrix dieser Thematik durchaus bewusst und hat in der Vergangenheit auch viele (manchmal vorrübergehend) legale Lücken gefunden, Modelle trotzdem veröffentlichen zu können. Nichtsdestotrotz ist es bei vielen Herstellern durchaus üblich, bekannte Modelle bestimmter Lizenzen unter einem ähnlichen oder lizenzfreien Namen zu veröffentlichen – und nicht jeder Name aus einem Film oder einer Serie ist geschützt oder schützenswert. Beispielsweise hat das TM als Markenkennzeichen nur im amerikanischen Rechtsraum eine Bedeutung, in Europa braucht es immer noch eine Registrierung einer Marke beim EUIPO. Zudem sind nicht alle Namen schützbar z.B. “Sanctum Sanctorum”. Und auch, wenn aufgrund eines Nachbaus oder der Verwendung eines geschützten Namens, eine Rechtsverletzung vorliegen sollte, so sind Firmen wie Modbrix oder Blue Brixx für die bei uns üblichen Lizenzgeber oder konkurrierende Lizenzinhaber (wie beispielsweise BlueBrixx) rechtlich gut greifbar. So ist es in der Vergangenheit auch geschehen, dass Disney bzw. LucasArts die Eintragung des Markennamens “Razor Crest” durch Modbrix erfolgreich angefochten und für sich beansprucht hat. Es liegt also nicht an uns, über etwaige Rechtsverletzungen zu urteilen. Dafür gibt es innerhalb der Europäischen Union und auch in Deutschland legetimierte und ausreichende Gerichte.
Um noch mal kurz auf den Corner Theme Park einzugehen: Natürlich könnten wir darüber auch nichts machen, aber dann würde das Modell trotzdem beim Händler stehen und an keiner Stelle stünde geschrieben, dass es sich um ein unliziensiertes MOC handle. Jetzt zu glauben, dass ein Käufer alternativer Klemmbausteine grundsätzlich eine MOC-Recherche machen würde, halte ich für mehr als naiv. Eventuell sucht er aber mal nach Meinungen zu dem Modell und dann stößt er auf diesen Artikel bei uns und sieht, dass es auf einem MOC basiert. Oder er sieht es erst bei uns und sieht auch gleich, dass es auf einem MOC basiert. Dann ist dieser wenigstens informiert und kann (und das hoffe ich persönlich, dass er das tut) seine Schlussfolgerungen ziehen: entweder kauft er sich die Original-Anleitung noch dazu oder er lässt die Finger ganz davon. Die Chance, dass ein potentieller Käufer eine dieser Schlussfolgerungen zieht, ist somit deutlich großer, als gäbe es diesen Artikel nicht. Somit ist das tatsächlich eher eine Information als nur eine positive Bewerbung des Artikels. Manch einen Käufer mag das auch eher abschrecken.
Micha
Wenn ihr auf solche Sets hinweisen wollt, könntet ihr ja auch eine eigene Liste hier im Blog anlegen. Immer mit Verlinkung zum eigentlichen Schaffer und falls z.B. eine Bauanleitung bei rebrickable angeboten wird, könntet ihr die ja auch verlinken. Das entkräftet dann den Vorwurf, dass ihr euch über Affiliatelinks zu geklauten Modellen selbst daran bereichert und ihr könnt die Leser trotzdem aufklären. Für Reviews gibt es ja so viele Sets von allen Herstellern, da geht euch wegen den geklauten ja der Stoff nicht aus 😀
Michael Schäfer
Wieso “bereichern” wir uns daran? Affiliate-Links haben wir nicht, wenn Du damit die Links auf die Händler-Seite meinst – das sind einfache Links zu den Shops, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ob jemand dort das Set kauft macht für uns somit keinen Unterschied. Wir wollen uns auch gar nicht daran bereichern, im Gegenteil: Wenn wir von der Anzahl der verkauften Sets profitieren würden, würden wir uns schnell dem Vorwurf aussetzen, nicht objektiv zu urteilen – also Sets gut zu bewerten, nur um daran zu verdienen. Daher werden wir auch in naher Zukunft an keinem Affiliate-Programm teilnehmen. Werbung irgendwann, wenn die Kosten für die Seite sich deutlich erhöhen würden, ja, aber mehr können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen.
Für den Rest gilt weiterhin das, was Guido geschrieben hat. Zudem: Eine Liste würde für die Suchmaschinen kaum eine Relevanz besitzen, womit die dort aufgeführten Links bei Google & Co kaum aufgeführt werden dürften und nur wenige etwas von der Sache mitbekommen würden.
Wir haben lange darüber auch intern diskutiert – das Problem ist nun mal da und lässt sich nicht so ohne Weiteres aus der Welt schaffen. Daher sehen wir für uns die aktuelle Gangart als den besten Weg, beider Seiten gerecht zu werden. Daher werden wir diesen beibehalten – was nicht bedeutet, das wir die Situation nicht immer wieder einer Neubewertung unterziehen.
Guido-Ralf Ummel
interessant wäre eine Anfrage von Euch an das Gericht, ob es nicht aufgrund des großen Interesses für diverse Gruppen eine Möglichkeit der Videoübertragung gibt – gerade in der heutigen Zeit.
Das ist möglich, wenn das Interesse entsprechend überregional ist und Zeit das zu organisieren wäre ja noch.
Danke
Michael Schäfer
Ich glaube, dass das öffentliche Interesse vor allem dadurch gezeigt wird, dass eben viele direkt beim Gericht danach fragen würden. Wenn ich das als Pressevertreter machen würde, dann würde das schon etwas “blöd” ausschauen. Daher würde es sicherlich mehr bringen, wenn viele dort selbst nachfragen würden.
Guido-Ralf Ummel
Auf der Gerichtsseite und per Telefon erfuhr ich heute, dass der Termin aufgehoben wurde – mehr konnte/wollte man nicht sagen.
Michael Schäfer
Moin Guido,
ich denke damit meinte man auch dass der Termin verschoben wurde. Hättest Du einen Link für mich? Auf der Seite des Landgerichtes konnte ich nichts finden…
Guido-Ralf Ummel
hier einfach zu ersehen:
https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php?startDate=1643324400&orderBy=datum&sort=asc&termsPerPage=0#stForm
Michael Schäfer
Besten dank!